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von einem Vereine Sachsischer Aerzte unternommene Begründung einer Wittwencasse der Aerzte,
Wundärzte, Thierärzte und Apotheker des Königreichs Sachsen und der angrenzenden Herzog-
und Fürstenthümer genehmigt und den für diese Wittwencasse errichteten Statuten Unsere Be-
stätigung ertheilt, auch der gedachten Anstalt die in § 45 der Statuien enthaltene Rechtsver-
günstigung in der Maaße,
daß die an die Wittwen verstorbener Vereinsmitglieder in Gemäßheit der Statuten zu
zahlenden Jahresgelder keiner Verkümmerung unterworfen werden können,
verliehen haben.
Zu dessen Beurkundung ist gegenwärtiges
Bestätigungsdeecret
ausgefertigt und von Uns eigenhändig unter Beifügung Unseres Königlichen Siegels voll-
zogen worden.
Dresden, den 1 Zten October 1852.
Friedrich August.
Dr. Ferdinand Zschinsky.
Friedrich Ferdinand Freiherr von Beust.
& 86) Verordnung,
die zur Beförderung in das Ausland auf gesandtschaftlichem Wege bestimmten
gerichtlichen Schriften betreffend;
vom 14ten October 1852.
B. der größeren Ausdehnung, die der auf gesandtschaftlichem Wege zu vermittelnde Ver-
kehr inländischer Gerichte mit dem fernen Auslande in der neueren Zeit gewonnen hat, erscheint
es im Interesse der Staatscasse nöthig, daß auf thunlichste Beschränkung des dabei durch die
Beförderung der Schriftstücke entstehenden Portoaufwandes hingewirkt werde.
Zu diesem Zwecke ergeht an sämmtliche Gerichtsbehörden hierdurch Verordnung, dafür be-
sorgt zu sein, daß alle Ladungen, Requisitionen und sonstige Schriften, welche bei dem Justiz-
ministerium Behufs der auf gesandtschaftlichem Wege durch Vermittelung des Ministeriums der
auswärtigen Angelegenheiten zu veranstaltenden Beförderung in das Ausland eingereicht wer-
den, nicht nur ihrem Inhalte nach auf das wirklich Nothwendige beschränkt, sondern auch auf
feines, leichtes (Brief-) Papier in Quartformat und mit Beobachtung einer möglichst Raum
ersparenden Schreibweise geschrieben werden.
Dresden, den 1 4ten October 1852.
Ministerium der Justiz.
Dr. Zschinsky. Manitius.