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.M 87) Bekanntmachung,
die Anleihe der Stadt Oederan betreffend;
vom 16ten October 1852.
We, Friedrich August, von GO# Gnaden König von
Sachsen 2c. 2c. 2c.
thun hiermit kund und zu wissen, daß Wir, nachdem von dem Stadtrathe zu Oederan unter
Zustimmung der Stadtverordneten daselbst die Eröffnung einer Anleihe von Zehn Tausend
Thalern — — gegen jährliche Verzinsung mit Vier Thalern vom Hundert und Ausgabe von,
auf den Inhaber lautenden, Seiten des letzteren unkündbaren und vom Jahre 1854 an in
jährlichen Raten auszuloosenden Schuldscheinen beschlossen worden, zu diesem Unternehmen
unter den deshalb festgestellten Bedingungen auf Vortrag Unserer Ministerien der Justiz und
des Innern Unsere Genehmigung ertheilt und demnächst den gedachten Schuldscheinen die recht-
lichen Vorzüge der inländischen Staatspapiere, welche diesen in Betreff des Verfahrens wegen
vernichteter oder verloren gegangener dergleichen Papiere, der dazu gehörigen Zinsscheine und
Zinsleisten in den Reseripten vom 25sten Juli und 29sten November 1777, sowie vom
2 Ssten Juni 1791 und in der Verordnung vom 6ten October 1824 zugestanden sind, der-
gestalt, daß diese Bestimmungen auch auf die Papiere der Oederaner Anleihe in Anwendung
zu bringen und mit der Bestimmung zu ertheilen beschlossen haben, daß das obgedachte Morti-
sicationsverfahren vor dem Gerichte über Oederan stattfinden soll.
Hiernach haben sich Unsere Collegien, Dicasterien, Gerichte und Obrigkeiten, sowie sonst
Jedermann, den es angeht, gebührend zu achten.
Dresden, am 16ten October 1852.
Friedrich August.
8 Dr. Ferdinand Zschinsky.
Friedrich Ferdinand Freiherr von Beust.
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MÆ 88) Bekanntmachung,
das den wirklichen Directoren der Landes- Straf- Corrections- Heil- und Ver-
sorg-Anstalten ertheilte Rangverhältniß betreffend;
vom 23sten September 1852.
Seine Königliche Majestät haben auf Vortrag des Ministeriums des Innern genehmigt,
daß den wirklichen Directoren der Landesstrafanstalten, nämlich des Zuchthauses zu Waldheim,