Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1852. (18)

Cesetz-und Verordnungsblatt 
für das Königreich Sachsen, 
Aies Stück vom Jahre 1852. 
    
& 17) Deecret 
wegen Bestätigung des Regulatios für die Sparcasse zu Sayda; 
vom 7ten Januar 1852. 
Wa. Friedrich August, von GCOITTES Gnaden könig 
von Sachsen rc. 2c. 4c. 
beurkunden hierdurch, daß Wir auf Vortrag Unserer Ministerien der Justiz und des Innern 
die von dem Stadtrathe zu Sayda im Einverständnisse mit den dasigen Stadtverordneten nach- 
gesuchte Genehmigung zu Errichtung einer von der Stadtgemeinde Sayda zu vertretenden 
Sparcasse für gedachte Stadt und die in deren Umgebung gelegenen Ortschaften ertheilt, auch 
das für die Anstalt entworfene Regulativ, welches in den §§ 14, 16, 17 und 18 gewisse 
Rechtsvergünstigungen enthält, mit diesen selbst bestätigt haben, vergestalt, daß dem Inhalte 
dieses Regulativs in allen Punkten auf's Genaueste nachzugehen ist. 
Hierüber ist das gegenwärtige 
Bestätigungsdeecret 
ausgefertigt und von Uns unter Beidruckung Unseres Königlichen Insiegels eigenhändig voll- 
zogen worden. 
Dresden, am 7ten Januar 1852. 
Friedrich August. 
Dr. Ferdinand Zschinsky. 
Richard Freiherr von Friesen. 
  
1852. 6
	        
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