Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1852. (18)

( 56) 
vom erfüllten sechs und zwanzigsten bis mit dem erfüllten sieben und zwanzigsten 
Dienstjahre 
10% Theile, 
vom erfüllten sieben und zwanzigsten bis mit dem erfüllten acht und zwanzigsten 
Dienstjahre- 
430½ Theile, 
vom erfüllten acht und zwanzigsten bis mit dem erfüllten neun und zwanzigsten 
Dienstjahre 
+060 Theile, 
vom erfüllten neun und zwanzigsten bis mit dem erfüllten dreißigsten Dienstjahre 
450½0.Theile, 
vom erfüllten dreißigsten bis mit dem erfüllten ein und dreißigsten Dienstjahre 
1%9 Theile, 
vom erfüllten ein und dreißigsten bis mit dem erfüllten zwei und vreißigsten Dienst- 
jahre 
38 Theile, 
vom erfüllten zwei und dreißigsten bis mit dem erfüllten drei und dreißigsten Dienst- 
jahre 
1502) Theile, 
vom erfüllten drei und dreißigsten bis mit dem erfüllten vier und dreißigsten Dienst- 
jahre 
23J hbeile, 
vom erfüllten vier und dreißigsten bis mit dem erfüllten fünf und dreißigsten Dienst- 
jahre 
1 150-0 Theile, 
vom erfüllten fünf und dreißigsten bis mit dem erfüllten sechs und dreißigsten Dienst- 
jahre 
23% Theile, 
vom erfüllten sechs und dreißigsten bis mit dem erfüllten sieben und dreißigsten 
Dienstjahre 
7h Theile, 
vom erfüllten sieben und dreißigsten bis mit dem erfüllten acht und dreißigsten 
Dienstjahre 
# 3 Theile, 
vom erfüllten acht und nreißiauten bis mit dem erfüllten neun und dreißigsten 
Dienstjahre 
165050 Theile,
	        
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