( 129)
Benennung der Gegenstände.
Maaßstab
der
Verzollung.
Zwischenzoll-Satz
in
Preußen.
Rthlr. Sgr.
in
Oesterreich.
Fl. Xr.
29.
30.
Silberlack überzogenen Metallen (mit Ausnahme von Neusilber
oder Packfong)
Vieh, nämlich:
a) Rindvieh:
1. Ochsen und Zuchtstiere
2. Kühe
3. Jungrieh
b) Schweine, gemästete und magere (mit Ausschluß der Spanferkel)
C) Hammel
Webe= und Wirkwaaren, nämlich:
a) Baumwollenwaaren, gewebte und gewirkte aus Baumwolle
oder Baumwolle und anderen nicht seidenen oder wollenen Webe-
und Wirkstoffen, auch dergleichen Waaren geleimt, gefirnißt, mit
Kautschuk, Guttapercha, anderen Harzen oder Wachs überzogen
oder getränkt, oder in Verbindung mit echten oder unechten Gold-
oder Silberfäden oder gesponnenem Glase, und zwar:
1. gemeinste, gemeine, mittelfeine und feine, d. i. alle nicht unter
2 und 3 genannte Waaren
ertrafeine, d. i. alle nicht unter 3 genannte undichte Gewebe,
z. B. Jakonets, Organtins, Musselins, Musselinets, Vapeurs,
Mulls und Tülls .
feinster Art, als: Bobbinets (Tüll anglais), Petinets, Spitzen,
gestickte Waaren und alle Baumwollenwagren in Verbindung
mit echten oder unechten Gold- oder Silberfäden oder ge—
sponnenem Glase
b) Leinenwaaren, gewebte und gewirkte, aus Flachs, Hanf, Werg,
Manillahanf, Neuseeländer Flachs, Bast-, See= und chinesischem
Gras, Waldwolle und anderen vegetabilischen Fasern, auch der-
gleichen Waaren getheert, gefirnißt, geleimt, mit Kautschuk, Gutta-
2.
percha, anderen Harzen oder Wachs überzogen oder getränkt,
Zentner
Stück
Stück
Stück
Stück
Stück
Zentner
Zentner
Zentner
215
20
10
30
30
30
30
— — do 0o0
100
200
21