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Parochiallasten, gewisse, auf einseitigen Antrag ablösbare, — welche Grund-
sätze bei Provocationen auf deren Ablösung zu beobachten sind
— Präclusivtermin für Anbringung der hierauf bezüglichen Provocationen
Paßkarten — Beitritt der Regierung des Großherzogthums Oldenburg zu
der zwischen mehreren deutschen Staaten abgeschlossenen Uebereinkunft
wegen Legitimation der Reisenden durch selbige
Patente für Schiffer zur Vinnenschifffahrt auf d der Elbe — deren Beschaf-
fenheit .
— (. Pridilegien.
Patrimonialgerichte — ob und inwieweit die Bekanntmachung vom
26sten April 1838 über deren Abgabe zur Zeit noch maaßgebend ist
Personalsteuer, s. Gewerbe= und Personalsteuer.
Pfarrlehne — welche Grundsätze bei Provocationen auf Ablösung der auf
einseitigen Antrag ablösbaren Naturalleistungen an selbige zu beob-
achten sind ... . .... .
— Präclustotermin für Anbringung der desfallsigen Provocatienen
Plauen, Stadt, — deren Anleihe
Polizeisachen — Uebereinkunft mit der Herzoglich Sachsen- Meiningenschen
Regierung wegen der darin erwachsenden Kosten
Postexpeditionen zu Auerbach, Crimmitzschau, Frankenberg, Hainichen,
Hohenstein bei Chemnitz, Lichtenstein, Meerana, Mittweida, Oelsnitz,
Radeberg, Roßwein, Schwarzenberg, Werdau, Zschopau — werden
zu Postämtern erhoben
Presse — Beschleunigung der nach ü 18 der Ausführungsverordnung zum
Gesetze vom 14ten März 1851 von den Untergerichten zu erstatten-
den Anzeigen über Confiscation und Vernichtung eines desfallsigen
Exzeugnisses .
Preßerzeugnisse, wegen ihres berbrecherischen Inhalts confiscirte und zu
vernichtende, — Absabe eines Exemplars davon an das Ministerium
des Innern
Preußen, Königreich, — Erweiterung des Art. 45 der mit der dasigen Re-
gierung getroffenen Uebereinkunft vom k r 1839 über die
Leistung gegenseitiger Rechtshülfe
— — dessen Handels= und Zollvertrag mit der Krone
19ten Februar 1853 .
— — Beitritt der Herzogthümer Modena und Parma, ingleichen des Für-
Oesterreich vom
stenthums Liechtenstein zu obigem Vertrage
Privilegien für neue Erfindungen — welche Grunysitze und Normen bei
deren Ertheilung, Verlängerung und Aushebung maaßgebend sein
sollen
Proteste, wegen verweigerter Bezahlung trassirter Wechsel erhobene, — in-
wiefern der dabei im § 41 der deutschen Wechselordnung ausgespro-
chene Grundsatz auch auf Proteste, welche bei domicilirten trocknen
Wechseln und Anweisungen erfordert werden, Anwendung finden soll
Provocationen auf Ablösung aller auf einseitigen Antrag ablösbaren Na-
turalleistungen 2c., welche Pfarr= und Schullehnen zustehen — welche
Grundsätze die Ablösungsbehörden dabei zu beobachten haben
Tag.
22 Oect.
25 Oct.
1 Dec.
8 Sept.
14 Juli
24 Aug.
22
25
Otct.
Oct.
1 Oct.
19 Sept.
26 März
7 Nov.
30 Mai
16 März
18 Juni
15 Nov.
20 Jan.
1852.
22 Dec.
1853.
22 Oct.
Seite.
202 fg.
257 fg.
270 fg.
191
153 fg.
170 fg.
202 fg.
257 fg.
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191 fg.
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37
80, 104 fg.
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Paragraph.
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