Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1853. (19)

(AlXK ) 
  
— 
Parochiallasten, gewisse, auf einseitigen Antrag ablösbare, — welche Grund- 
sätze bei Provocationen auf deren Ablösung zu beobachten sind 
— Präclusivtermin für Anbringung der hierauf bezüglichen Provocationen 
Paßkarten — Beitritt der Regierung des Großherzogthums Oldenburg zu 
der zwischen mehreren deutschen Staaten abgeschlossenen Uebereinkunft 
wegen Legitimation der Reisenden durch selbige 
Patente für Schiffer zur Vinnenschifffahrt auf d der Elbe — deren Beschaf- 
fenheit . 
— (. Pridilegien. 
Patrimonialgerichte — ob und inwieweit die Bekanntmachung vom 
26sten April 1838 über deren Abgabe zur Zeit noch maaßgebend ist 
Personalsteuer, s. Gewerbe= und Personalsteuer. 
Pfarrlehne — welche Grundsätze bei Provocationen auf Ablösung der auf 
einseitigen Antrag ablösbaren Naturalleistungen an selbige zu beob- 
achten sind ... . .... . 
— Präclustotermin für Anbringung der desfallsigen Provocatienen 
Plauen, Stadt, — deren Anleihe 
Polizeisachen — Uebereinkunft mit der Herzoglich Sachsen- Meiningenschen 
Regierung wegen der darin erwachsenden Kosten 
Postexpeditionen zu Auerbach, Crimmitzschau, Frankenberg, Hainichen, 
Hohenstein bei Chemnitz, Lichtenstein, Meerana, Mittweida, Oelsnitz, 
Radeberg, Roßwein, Schwarzenberg, Werdau, Zschopau — werden 
zu Postämtern erhoben 
Presse — Beschleunigung der nach ü 18 der Ausführungsverordnung zum 
Gesetze vom 14ten März 1851 von den Untergerichten zu erstatten- 
den Anzeigen über Confiscation und Vernichtung eines desfallsigen 
Exzeugnisses . 
Preßerzeugnisse, wegen ihres berbrecherischen Inhalts confiscirte und zu 
vernichtende, — Absabe eines Exemplars davon an das Ministerium 
des Innern 
Preußen, Königreich, — Erweiterung des Art. 45 der mit der dasigen Re- 
gierung getroffenen Uebereinkunft vom k r 1839 über die 
Leistung gegenseitiger Rechtshülfe 
— — dessen Handels= und Zollvertrag mit der Krone 
19ten Februar 1853 . 
— — Beitritt der Herzogthümer Modena und Parma, ingleichen des Für- 
Oesterreich vom 
stenthums Liechtenstein zu obigem Vertrage 
Privilegien für neue Erfindungen — welche Grunysitze und Normen bei 
deren Ertheilung, Verlängerung und Aushebung maaßgebend sein 
sollen 
Proteste, wegen verweigerter Bezahlung trassirter Wechsel erhobene, — in- 
wiefern der dabei im § 41 der deutschen Wechselordnung ausgespro- 
chene Grundsatz auch auf Proteste, welche bei domicilirten trocknen 
Wechseln und Anweisungen erfordert werden, Anwendung finden soll 
Provocationen auf Ablösung aller auf einseitigen Antrag ablösbaren Na- 
turalleistungen 2c., welche Pfarr= und Schullehnen zustehen — welche 
Grundsätze die Ablösungsbehörden dabei zu beobachten haben 
  
Tag. 
22 Oect. 
25 Oct. 
1 Dec. 
8 Sept. 
14 Juli 
24 Aug. 
22 
25 
Otct. 
Oct. 
1 Oct. 
19 Sept. 
26 März 
7 Nov. 
30 Mai 
16 März 
18 Juni 
15 Nov. 
20 Jan. 
1852. 
22 Dec. 
1853. 
22 Oct. 
  
Seite. 
202 fg. 
257 fg. 
270 fg. 
191 
153 fg. 
170 fg. 
202 fg. 
257 fg. 
270 fg. 
195 
191 fg. 
261 fg. 
78 
37 
80, 104 fg. 
262 
  
  
Paragraph. 
1—7 
1 —22
	        
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