Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1853. (19)

(168 ) 
& 53) Bekanntmachung, 
den freien Verkehr zwischen dem Harz-Leine-District des Herzogthums Braun- 
schweig und den übrigen Theilen des Zollvereins betreffend; 
vom 13ten August 1853. 
In Gemäßheit einer Vereinbarung unter den zollvereinsländischen Regierungen wird 
hierdurch bekannt gemacht, daß zwischen dem Harz-Leine-District des Herzogthums Braun- 
schweig und den übrigen Theilen des Zollvereins 
vom tlöten dieses Monats an 
gegenseitiger freier Verkehr eintritt. 
Dem zu Folge wird daher die Verordnung vom 1 lten Mai 1844 (Seite 183 des 
Gesetz= und Verordnungsblattes), soweit selbige in Bezug auf den Harz-Leine-District 
andere Bestimmungen enthält, von oben gedachter Zeit an außer Wirksamkeit gesetzt. 
Dresden, am 1 3ten August 1853. 
Finanz-Ministerium. 
Behr. Schäfer. 
  
Letzte Absendung: am 27 sten August 1853.
	        
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