Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1853. (19)

  
(169 ) 
Gesectz · und Verordnungsblalt 
für das Königreich Sachsen, 
12 Stück vom Jahre 1853. 
J. 
      
54) Bekanntmachung, 
die Eröffnung des Betriebstelegraphen der Chemnitz-Riesaer Staatseisenbahn für 
die allgemeine Staats= und Privat-Correspondenz betreffend; 
vom 19ten August 1853. 
Des Finanzministerium hat beschlossen, vom 1sten September dieses Jahres an auch 
den electromagnetischen Betriebstelegraphen der Chemnitz-Riesaer Staatseisenbahn unter 
den durch die Bekanntmachung vom 2lsten Juli dieses Jahres (Gesetz= und Verord- 
nungsblatt von diesem Jahre, Seite 156) rücksichtlich der Beförderung von telegraphi- 
schen Correspondenzen mittelst der Eisenbahnbetriebstelegraphen überhaupt unter 1 bis 
mit 9 festgesetzten Bestimmungen für die allgemeine telegraphische Staats= und Pri- 
vat-Correspondenz zwischen den Stationen Chemnitz, Waldheim, Döbeln und 
Riesa, jevoch mit der Beschränkung, daß die directe Depeschenbeförderung zwischen Chem- 
nitz und Riesa der Staatstelegraphenanstalt vorbehalten bleibt, benutzen zu lassen, was 
hierdurch zur allgemeinen Kenntniß gebracht wird. 
Dresden, den 1 9ten August 1853. 
Finanz-Ministerium. 
Behr. 
Opelt. 
1853. 30
	        
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