Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1853. (19)

( XXII ) 
  
Verbrecher — Uebereinkunft mit den vereinigten Staaten von Nordamerica 
wegen gegenseitiger Auslieferung derselben .. 
Vergehen gegen die Zollgesetze der durch Handels- und Zollvertrag mii dem 
Zollvereine verbundenen Kaiserl. Königl. Oesterreichischen Staaten — 
welche Strafen hierüber festgesetzt find 
Verjährung unerhobener Zinsen und Dividenden bei dem Actienvereine zur 
Grubenräumung in der Stadt Dresden — was desfalls festgesetzt ist 
Vorstand — Kosten- S, nicht geleisteter, — welche Rechtssätze das 
Oberappellationsgericht bei Entscheidungen von Streitigkeiten über die 
Sistirung des Verfahrens wegen desselben zu beobachten pflegt 
W. 
Waffen, in Verwahrung von Privatpersonen befindliche, — das Aufbe- 
wahrungslocal für Vorräthe an dergleichen Gegenständen soll der 
Ortspolizeibehörde angezeigt werden . . 
Wahlen zum künftigen Landtage — Bestellung von Commissarien zu deren 
Leitung .. . . 
Wahnsinnige — aus welchen Gründen die Einlieferung derselben in die 
Heilanstalt zu Sonnenstein zu beschleunigen ist. 
Waldeck, Fürstenthum, — Vertrag der Staaten des größeren. deutschen Zoll- 
verbandes mit der dasigen Regierung wegen Fortdauer des Anschlus- 
ses des Fürstenthums Pyrmont an das Zollsystem Preußens 
Wechselordnung, deutsche, — inwiefern der im & 41 derselben aufgestellte 
Grundsatz in Bezug auf rechtzeitige Erhebung des Protestes wegen 
verweigerter Bezahlung trassirter Wechsel auch auf diejenigen Proteste 
angewendet werden soll, welche bei domicilirten trocknen Wechseln und 
Anweisungen erfordert werden 
Wein — Vertrag zwischen einigen zum Bollvereine gehörenden Staaten über 
dessen gleiche Besteuerung 
Werdau, Postexpedition, — erhält die Eigenschaft eines Postamtes. 
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die in den Sparcassenord= 
nungen zu Frauenstein, Geithain, Jöhstadt, Neustadt, Niederschönau, 
Radeburg, Riesa, Rötha, Siebenlehn und Zwenkau entbaltenen Rechts- 
nachtheile — ist unstatthaft 
Württemberg, Königreich, — Erhöhung der Uebergangssteuer von dem 
daselbst aus anderen Zolloereinsstaaten eingehenden Branntweine und 
Malzte 
— auf welchen Siß die **- von Getränke und Mai vahin er— 
folgen soll ... . .. 
— tritt dem Staatsvertrage vom 15ten Juli 1851 über die Berphlicht. 
ung zur Uebernahme von Auszuweisenden bei 
  
Tag. 
27 Aug. 
3 Dec. 
18 Juli 
1852. 
20 Nov. 
11 April 
4 Febr. 
6 Oct. 
3 Nov. 
1 Dec. 
29 Nov. 
22 Dec. 
1852. 
22 Dee. 
1853. 
18 Juni 
26 März 
18 Aug. 
7 März 
26 April 
5 Febr. 
18 Aug. 
29 Oct. 
9 Juni 
24 März 
22 Sept. 
22 Febr. 
1852. 
29 Dec. 
1853. 
11 Febr. 
29 Aug. 
18 Juli 
  
Seite. 
173 fg. 
273 fg. 
159 
27 g 
66 fg. 
196 fg. 
261 
273 
275 fg. 
278 fg. 
71 fg. 
80, 143 fg. 
1fg. 
21 fg. 
181 
151 fg. 
  
Paragraph. 
17 
1—4 
1—5 
1—6
	        
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