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MÆ 20) Bekanntmachung,
die Errichtung zweier Kohlenwerksinspectionen betreffend;
vom 15ten März 1853.
Das Ministerium des Innern hat beschlossen, auf den Grund von §& 2 der Verordnung
vom 20sten August 185 1, die Ausführung der auf den Stein= und Braunkohlenbergbau
bezüglichen Vorschriften der Allerhöchsten Verordnung vom 26sten Juni desselben Jahres
betreffend (Gesetz= und Verordnungsblatt vom Jahre 1851, Seite 317), für die Beauf-
sichtigung des Kohlenbergbaues einen zweiten sachverständigen Beamten einzusetzen und zu
diesem Behufe vom üisten April dieses Jahres an bis auf Weiteres zwei Kohlenwerks-
inspectionen dergestalt einzurichten, daß die eine mit dem Sitze in
Dresden
die Bezirke der Kreisdirectionen zu Dresden und zu Budissin und der Amts-
hauptmannschaften zu Grimma und Döbeln im Bezirke der Kreisdirection zu
Leipzig,
die andere mit dem Sitze in
Zwickau
den Bezirk der Kreisdirection zu Zwickau und die Bezirke der Amtshauptmann-
schaften zu Borna und Rochlitz im Bezirke der Kreisdirection zu Leipzig
umfaßt.
Die Ausübung der den sachverständigen Beamten bei der Aufsicht über den Kohlen-
bergbau nach Maaßgabe der obgedachten Verordnung zustehenden Functionen ist
1) im Bezirke der Kohlenwerksinspection zu Dresden dem Kohlenwerksinspector
Köttig,
2) im Bezirke der Kohlenwerksinspection zu Zwickau dem Hammerinspector Kühn
vom isten April dieses Jahres an übertragen worden.
Solches wird hierdurch zur Nachachtung für Alle, die es angeht, bekannt gemacht.
Dresden, den 1 5ten März 1853.
Ministerium des Innern.
Frhr. v. Beust.
Demutdh.