Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1854. (20)

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Supernumerar-Regierungsrath von Haugk zu Leipzig des ihm besage Verordnung vom 
8ten Juni dieses Jahres (Gesetz= und Verordnungsblatt von 1854, Seite 128) ertheil- 
ten Auftrags zu Leitung der gedachten Landtagswahl gänzlich zu entheben und mit der 
Letzteren an seiner Statt den besage Verordnung vom 1sten September dieses Jahres 
(Gesetz= und Verordnungsblatt von 1854, Seite 162) für die Monate September und 
October bereits zum Stellvertreter desselben ernannten Supernumerar-Regierungsrath von 
Kiesenwetter zu Leipzig als Regierungscommissar zu beauftragen, so wird dieß hiermit 
zur Nachachtung für Alle, die es angeht, zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Dresden, den 2ten November 1854. 
Ministerium des Innern. 
Frhr. von Beust. 
Eppendorf. 
  
85) Deeret 
wegen Bestätigung der Statuten des Dresdner gemeinnützigen Bauvereins; 
vom 26sten October 1854. 
D. Ministerium des Innern hat im Einverständnisse mit dem Justizministerium den 
Statuten des Dresdner gemeinnützigen Bauvereins, nachdem nachgewiesen worden, daß 
die Zeichnung eines Capitals von 20,310 Thalern zu dem von diesem Vereine verfolg- 
ten Zwecke erfolgt ist, die gebetene Bestätigung mit der Wirkung ertheilt, daß den darin 
enthaltenen Bestimmungen auf das Genaueste nachgegangen werden soll. 
Zu dessen Beurkundung ist gegenwärtiges 
Deeret 
unter Unterschrift und Siegel des Ministeriums des Innern ausgefertigt worden. 
Dresden, den 26sten October 1854. 
Ministerium des Innern. 
Frhr. von Beust. 
  
Demuth.
	        
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