Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1855. (21)

(XVIII) 
  
Gebäude, welche Dampfkesselanlagen enthalten, — wie deren Bedachung 
beschaffen sein soll. 
Gebühren für die clegtaphische Gorrispondenz — fernerweie berabsebung 
derselben 
— bei den nach §& 37 der Posttaxordnung vom 13ten Juni 1850 zu- 
lässigen bagren Einzahlungen zu erhebende, — Abänderung der- 
selben 
Geburtshülfe — die wegen deren Erlernung erforderlichen Zeugnisse sind 
stempel-= und kostenfrei auszustellen 
Gefällsrenten — Schlußtermin für deren Ueberweisung auf die Land- 
rentenbank 
Geistliche — Höhe der Pensionen für deren Wittwen und Waisen 
— — haben den die Aufnahme als Lehrtöchter in einem Entbindungs- 
institute Nachsuchenden die erforderlichen Zeugnisse kosten= und stem- 
pelfrei auszustellen 
— Aemter, hierländische, — unter welchen Bedingungen Ausländer 
zu selbigen zugelassen werden 
Gendarmen — in welchen Fällen selbige von ihren Dienstwaffen Gebrauch 
machen können 
Gerichtsämter — deren Einrichtung und Wirkungskreis 
Gerichtsinhaber, ehemalige, — welche Rechte und Befugnisse selbigen 
nach Uebergang der keitlsrichskuneg an den Staat ver- 
bleiben . . . . . 
Getreide — bis zu welchem Zeitpunkte der Eingangszoll dafür nicht er— 
hoben wird 
Gewerbe — Aufnahme einer Droductiene- und Confumtionsstatisnit hier 
über! 
— und Versonalstener — deren Erhebung in den Zahren 1855 
bis 1857 . 
— — außerordentliche, im Jahre 1855 zur Erhebung kommende, — 
Einnehmergebühr dabei 
Gewerbesteuer der Handelsreisenden — anderveites Uebereinkommen zi- 
schen den Staaten des deutschen Zollvereins und dem Königreiche 
Belgien über deren Erhebung 
— der Bankschlächter und Branntweinbrenner — deren Betrag im Jor.e 
. 
Gewerbesteuerschetne an Ausländer auszustellende, — welche Vetrige 
dafür in den Jahren 1855—1857 zu erheben sind . 
Gewinngelder der Landeslotterie — sind einer Verkümmerung nicht un— 
terworfen 
Glaubensgenossen, kathelische, in ven erbländischen changelischen Pfarr— 
bezirken Beierödorf, Göda, Neusalza, Spremberg, Steinigtwolms- 
dorf und Wilthen wohnende, — welcher Pfarrei der katholischen 
Kirche dieselben zugewiesen worden sind 
Göda, erbländischer evangelischer Pfarrbezirk, — welcher Pfarrei ver, katho- 
lischen Kirche die daselbst wohnenden fatholischen Glaubensgenossen 
zugewiesen worden sind 
  
Tag. 
3 Juli 
(24 Oct. 
129 
18 Dec. 
3 Aug. 
20 Sept. 
18 Mai 
3 Aug. 
27 Oct. 
18 Juni 
(11 Aug. 
113— 
! Aug. 
13 
24 Sept. 
10 Oct. 
16 Aug. 
29 Sept. 
24 Febr. 
17 Dec. 
16 Aug. 
14 März 
17 Aug. 
17 Ang. 
4 
  
Seite. 
115 fg. 
632 
633 fg. 
658 
133 
595 fg. 
96 fg. 
133 
634 
107 fg. 
144 fg. 
143 
144, 150 fg. 
143 
593 fg. 
622 fg. 
312 fg. 
1314 fg. 
597 fg. 
45 fg. 
662 
316 
63 fg. 
  
Paragraph. 
1—3 
1—6 
1—4 
1—12 
1, 2 
1—6 
3
	        
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