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Landeslotterie — Befreiung der Einlage= und Gewinngeleer dabei von
Verkümmerungen . .. .
— — kinftige Vollziehung der Loose bei selbiger
Landeswappen — inwiefern dessen Gebrauch auf Waaren— -Etiquetten und
Marken gestattet wird
Landrentenbank — bis zu welchem Zeitpunkte Ueberweisungen von Ab-
lösungs= und Gefällsrenten an selbige zulässig sine .
Landtagsabschied für die Ständeversammlung des Jahres 1855
Landwirthschaft — Sammlung von Angaben über Production und
Consumtion in deren Gebiete zum Behufe der Ausstellung einer
Zollvereinsgewerbestatistik.
Lausigk, Stadt, — Bestätigung der dasigen Sparcassenordnung
Leipzig, Stadt, — Bestätigung eines Nachtrags zu den Statuten der
dasigen Bank
—— — Exrpropriation von Grundeigenthum für Erweiterung des Bahn=
hofs der Scchsisch-Bayerischen Staatseisenbahn daselbst
— Bitterfelder Eisenbahn — Erpropriationsgesetz zu deren
Erbauung
— .Weißenfelser Eisenbahn — nrorininegen 1 deren
Erbauung
— — — welche Fluren dieselbe berührt .
—-—-—-ConcessionirungderThüringischenEisenbahngesellschaftzum
BaueundBetrIebederselben. .
Liquidiren für Ausstellung von Zeugnissen zu örlrning der Geburts-
hülfe — ist unstatthaft .
— frür Ausstellung von Ursprungscertificaten — findet nicht Statt
Literarische Werke der Kunst, s. Werke der Literatur und Kunst.
Löhnung der Arbeiter, welche in den fabrikmäßig oder als Hausindustrie
betriebenen Gewerbszweigen beschäftigt werden — Modalität derselben
Lößnitz bei Dresden — Bestätigung der Statuten des Vereins für veil
wesen und Naturkunde daselbst ..
Loose der Landeslotterie — künftige Vollziehung derselben
Lotterie, s. Landeslotterie.
Luxemburg, Großherzogthum, — Beitritt der dasigen Regierung zu dem
zwischen der Königl. Sächsischen Regierung und mehreren ande-
ren deutschen Regierungen über die gegenseitige Verpflichtung zur
Uebernahme von Auszuweisenden? am 1öten Juli 1851 1 6geschloffe
nen Staatsvertrage .
M.
Maaß, bei dem Milchverkaufe anzuwendendes, — Beschaffenheit desselben
Maurerinnung — unter welchen Bedingungen geprüfte Baumeister in
selbige aufgenommen werden
Medicinalpolizei — wem der Handel mit Süßholzsaft Guceus liqui.
ritiae) gestattet wiree
Mehl — bis zu welchem Zeitpunkte der Einzersgoll vast nich abe
wird ...
Tag.
14 März
27 März
20 Jan.
20 Sept.
7 Aug.
10 Oct.
31 Jan.
22 Jan.
7 Sept.
6 Juni
6 Juni
,Juni
26 Juli
15 März
3 Aug.
8 Aug.
18 Deec.
21 Juli
27 März
6 Febr.
12 Dee.
17 Sept.
3 Juli
24 Sept.
Seite.
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