Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1855. (21)

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machen, so ist Unser Finanzministerium ermächtigt, dieselben im Wege der Verordnung 
zu treffen und zu veröffentlichen. 
§ . Die Verordnung über die Bestrafung der Vergehen gegen die Zollgesetze der 
durch Handels= und Zollvertrag mit dem Zollvereine verbundenen Kaiserlich Königlich 
Oesterreichischen Staaten vom 3ten December 1853 wird hiermit aufgehoben. 
Hiernach haben sich Unsere Behörden, sowie Alle, die es angeht, zu achten. 
Urkundlich haben Wir dieses Gesetz eigenhändig vollzogen, auch Unser Königliches 
Siegel beidrucken lassen. 
Gegeben zu Dresden, den Sten Januar 1855. 
Johann. 
Johann Heinrich August Behr. 
  
  
Letzte Absendung: am 25sten Januar 1855.
	        
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