Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1855. (21)

(594 ) 
desselben Jahres) bereits bis Ende September dieses Jahres verfügte Einstellung der 
Erhebung des Eingangszolls für Getreide und Hülsenfrüchte, Mehl daraus und andere 
Mühlenfabrikate, nämlich: geschrotene und geschälte Körner, Graupe, Gries und Grütze, 
gestampfte oder geschälte Hirse, anderweit 
bis Ende September künftigen Jahres 
ausgedehnt worden ist. 
Die Zollämter, sowie Alle, die es angeht, haben hiernach sich zu achten. 
Dresden, am 24sten September 1855. 
Finanz-Ministerium. 
Behr. 
Schäfer. 
Letzte Absendung: am gten October 1855.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.