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Gesetzund Verordnungsblatt
für das Königreich Sachsen,
2 ZTkes Stück vom Jahre 1855.
. 107) Deeret
wegen Bestctigung der revidirten Statuten der Sächsischen Dampfschifffahrts-
gesellschaft;
vom 21sten November 1855.
De Ministerium des Innern hat im Einverständnisse mit dem Justizministerium den
umgearbeiteten Statuten der Sächsischen Dampfschifffahrtsgesellschaft die nachgesuchte Be-
stätigung mit der Wirkung ertheilt, daß den Bestimmungen dieser Statuten, welche an die
Stelle der bisherigen, unter dem 2ten Februar 1839 bestätigten Statuten treten, allent-
halben genau nachgegangen werden soll.
Zu dessen Beurkundung ist gegenwärtiges
Deeret
unter Siegel und Unterschrift des Ministeriums des Innern ertheilt worden.
Dresden, den 21 sten November 1855.
Ministerium des Innern.
Frhr. v. Beust.
Demuth.
108) Verordnung,
die Anlage von Zweigbahnen der Albertsbahn nach dem Augustusschachte und
den fiscalischen Kohlenschächten betreffend;
vom 29sten November 1855.
N% erfolgter Genehmigung der von dem Directorium der Albertsbahn eingereichten
Grundrisse für die nach dem Augustusschachte, sowie nach den fiscalischen Kohlenschächten
im Plauenschen Grunde anzulegenden Zweigbahnen wird auf Grund § 1 unter 3 und
6 2 und 3 des Gesetzes vom 2ten Juni 1852, die Abtretung von Grundeigenthum für
innenbemerkte Eisenbahnanlagen betreffend, (Gesetz= und Verordnungsblatt vom Jahre
1855. 94