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Militärstrafsachen — inwieweit die Bestimmungen der Strafproceßordnung
vom 1 1ten August 1855 und der dazu gehörigen Ausführungsverordnung
vom Zlsten Juli 1856 auf das Verfahren in selbigen Anwendung
leiden
Münchener Roth, ursenikhaltige Farbe, — Verbot wider veren Verwendung
zum Färben und Bemalen der Conditor-, Zuckerbäcker= und Vfefferküchlerwaaren,
ingl. der Kinderspielwaaren“ ... .
N.
Nachdruck — Vertrag mit der Kaiserlich Französischen Regierung über den
gegenseitigen Schutz der Rechte an literarischen Erzeugnissen und Werken
der Kunst gegen selbigen ............
Nachdrucke Französischer Werke, in Belgien angefertigte, — welche Gattungen
derselben in hiesigen Landen unbehindert verkauft werden können
Naunhof — Bestätigung der Statuten der daselbst errichteten Sparcasse
Niederlande, Königreich, — Uebereinkunft mit der dasigen e wegen
gegenseitiger Auslieferung von Verbrechern . ..
O.
Oberkriegsgericht — dessen Zusammensetzung
— in welchen Strafrechtsfällen dasselbe zu Ertheilung von aninihn
Entscheidungen competent ist .
Oberlandesgerichte, Oesterreichische, — Verzeichniß über selbige ..
Ober-Ottendorf, Rittergut, — dasselbe wird rücksichtlich der Lehns= und
Hypothekenangelegenheiten dem Wopellationsgerichte zu Dresden, als
Lehnshof, überwiesen . ..
Oederan, Stadt, — Eröffnung einer r Anleihe. für selbige
Oesterreich, Kaiserreich, — ergänzende Bestimmungen zu der durch Verordnung
vom 30sten October 1852 veröffentlichten Uebereinkunft mit der
dasigen Regierung wegen der gegenseitigen Hülfsleistung der Gendarmerie
bei Verfolgung flüchtiger Verbrecher auf das Gebiet des anderen
Staates und wegen Verwendung der Gendarmen bei Feuers= und
Wassersnoth auf dem Gebiete des anderen Staates .
— Uebereinkunft mit der dasigen Regierung wegen Aufhebung des in
Bezug auf die Gemeinschaftlichkeit der Bergwerksnutzungen in den
Böhmischen Bergrevieren Platten und Gottesgabe zeither bestandenen
Rechtsverhältnisses
Oesterreichisch-Deutscher Postvereinsvertrag vom 5ten December
1851 — Nachtrag daut
Oesterreichische Gerichte — Anweisung der diesseitigen Gerichte, bei vorkommendem
Schriftenwechsel mit selbigen sich unmittelbar an die Tribunale
erster Instanz zu wenden ... « .
— Verzeichniß über die dasigen Oberlandesgerichte
Organisationsgesetz, s. Behörden.
Ottendorf, (. Berthelsdorf — Ober-Ottendorf.
Tag.
25 Sept.
24 Juli
6 Juni
17 Nov.
16 Dee.
17 Juli
25 Sept.
=
26 Sept.
25 Sept.
28 Oct.
15 Oct.
18 Oct.
2 April
26 Sept.
r *
Seite.
337 fg.
185 (g.
109 fg.
403 fg.
470 fg.
143 fg.
337
340
384 fg.
369 fg.
402 fg.
388 fg.
397 g.
26 fg.
384 fg.
Paragraph.
3—13