Full text : Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1856. (22)

(M  )

 

Militärstrafsachen  —  inwieweit  die  Bestimmungen  der  Strafproceßordnung
vom  1  1ten  August  1855  und  der  dazu  gehörigen  Ausführungsverordnung
  vom  Zlsten  Juli  1856  auf  das  Verfahren  in  selbigen  Anwendung
leiden

Münchener  Roth,  ursenikhaltige  Farbe,  —  Verbot  wider  veren  Verwendung
zum  Färben  und  Bemalen  der  Conditor-,  Zuckerbäcker=  und  Vfefferküchlerwaaren,
  ingl.  der  Kinderspielwaaren“  ...  .

N.

Nachdruck  —  Vertrag  mit  der  Kaiserlich  Französischen  Regierung  über  den
gegenseitigen  Schutz  der  Rechte  an  literarischen  Erzeugnissen  und  Werken
der  Kunst  gegen  selbigen  ............

Nachdrucke  Französischer  Werke,  in  Belgien  angefertigte,  —  welche  Gattungen
derselben  in  hiesigen  Landen  unbehindert  verkauft  werden  können

Naunhof  —  Bestätigung  der  Statuten  der  daselbst  errichteten  Sparcasse

Niederlande,  Königreich,  —  Uebereinkunft  mit  der  dasigen  e  wegen
gegenseitiger  Auslieferung  von  Verbrechern  .  ..

O.

Oberkriegsgericht  —  dessen  Zusammensetzung

—  in  welchen  Strafrechtsfällen  dasselbe  zu  Ertheilung  von  aninihn

Entscheidungen  competent  ist  .
Oberlandesgerichte,  Oesterreichische,  —  Verzeichniß  über  selbige  ..
Ober-Ottendorf,  Rittergut,  —  dasselbe  wird  rücksichtlich  der  Lehns=  und

Hypothekenangelegenheiten  dem  Wopellationsgerichte  zu  Dresden,  als

Lehnshof,  überwiesen  .  ..
Oederan,  Stadt,  —  Eröffnung  einer  r  Anleihe.  für  selbige

Oesterreich,  Kaiserreich,  —  ergänzende  Bestimmungen  zu  der  durch  Verordnung
  vom  30sten  October  1852  veröffentlichten  Uebereinkunft  mit  der
dasigen  Regierung  wegen  der  gegenseitigen  Hülfsleistung  der  Gendarmerie
  bei  Verfolgung  flüchtiger  Verbrecher  auf  das  Gebiet  des  anderen

Staates  und  wegen  Verwendung  der  Gendarmen  bei  Feuers=  und

Wassersnoth  auf  dem  Gebiete  des  anderen  Staates  .

—  Uebereinkunft  mit  der  dasigen  Regierung  wegen  Aufhebung  des  in
Bezug  auf  die  Gemeinschaftlichkeit  der  Bergwerksnutzungen  in  den
Böhmischen  Bergrevieren  Platten  und  Gottesgabe  zeither  bestandenen
Rechtsverhältnisses

Oesterreichisch-Deutscher  Postvereinsvertrag  vom  5ten  December

1851  —  Nachtrag  daut
Oesterreichische  Gerichte  —  Anweisung  der  diesseitigen  Gerichte,  bei  vorkommendem

  Schriftenwechsel  mit  selbigen  sich  unmittelbar  an  die  Tribunale

  erster  Instanz  zu  wenden  ...  «  .

—  Verzeichniß  über  die  dasigen  Oberlandesgerichte

Organisationsgesetz,  s.  Behörden.
Ottendorf,  (.  Berthelsdorf  —  Ober-Ottendorf.

 

 

 

 

Tag.

25  Sept.

24  Juli

6  Juni

17  Nov.
16  Dee.

17  Juli

25  Sept.

=

26  Sept.

25  Sept.

28  Oct.

15  Oct.

18  Oct.
2  April

26  Sept.

r  *

 

Seite.

337  fg.

185  (g.

109  fg.

403  fg.
470  fg.

143  fg.

337

340
384  fg.

369  fg.
402  fg.

388  fg.

397  g.
26  fg.

384  fg.

 

 

Paragraph.

3—13