(XXVII )
Weimar-Eisenach — Sachsen-, Großherzogthum, — Uebereinkunft
mit der dasigen Regierung wegen Herstellung einer Telegraphenverbind-=
ung zwischen Altenburg, Gera, Roda, Jena und Weimar
Werke der Kunst — Vertrag mit der Kaiserlich Franzöft fischen Negierung über
den gegenseitigen Schutz der Rechte daran. .
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die in den Sparcafsenordnun-
gen zu Grünhainichen, Naunhof, Schandau und Waldkirchen fesgeses-
ten Fristen und Rechtsnachtbeile — ist unstatthaft
Wilddiebstähle — das Gesetz vom 1 1ten August 1855 über deren Bestraf-
ung tritt den 1sten October 1856 in KraftK
— ob und inwieweit gedachtes Geset in den — — Neekber-
schaften anzuwenden ist
Würschnitz = Nieder-— — Anwendung der Bestimmungen des Gesetzes
vom 13ten Mai 1855 auf die Erbauung einer Eisenbahn von der Chem-
nitz-Zwickauer Staatseisenbahn aus nach den dasigen Kahlenwerken
— durch welche Fluren letztere geführt wird
— .Chemnitzer Eisentehnartiengefellschaft – Statuten für
selbige . . .... ...
— deren Concesstonirung
Wundärzte — Gebührentaxe für selbige bei aerihtlic- nedieinischen a und me-
dicinal-polizeilichen Verrichtungen . ..
Z.
Zeitschriften — in welchen Beträgen deren Herausgeber die von ihnen bei
dem Ministerium des Innern zu erlegenden Cautionen zu bestellen haben
Zeugen, in Strafsachen abgehörte, — Ansätze für deren Gebühren
Zeu gnisse, von den Realschulen zu Plauen und Zittau über die Reife zunger
Leute zum Behuf der Aufnahme auf der Forstacademie zu Tharandt
ausgestellte, — deren Gültigkeit
Zittau, Stadt, — Gültigkeit der von der dafigen Realschule ausgestellten Rei-
sezeugnisse bei der Aufnahme junger Leute auf der Forstacademie zu
Tharandt
Zolltarif, seit dem 1sten Januar 1854 guͤltiger, — anderweite Abänderun-
gen und Ergänzungen dabei
Zollverein, deutscher, — Herabsetzung der tarifmäßigen Taravergütung für
rohen Kaffee in Ballen oder Säcken
— — Vertrag zwischen selbigem und der freien Hansestadt Bremen wegen
Beförderung der gegenseitigen Verkehrsverhältnisse
— — Abschluß eines anderweiten Handels= und Schifffahrtsvertrags zwi-
schen demselben und dem Königreiche beider Sicilien
— — fernerweite Einstellung der Erhebung des Eingangszolls für Ge-
treide, Hülsenfrüchte, Mehl und andere Mühlenfabrikate
— — Steuervergütung für ausgeführten inländischen Branntwein
Tag.
(27 Ang.
15 Nor.
(6 Juni
117 Nov.
16 Jan.
8 Aug.
16 Dee.
3 Sept.
115 Sept.
(17 Nor.
2 Dec.
— —
—
29 Sept.
2 Dec.
6 Sept.
26 Juni
6 Sept.
3 Mai
29 Oet
31 März
125 Aug.
(10 Dec.
28 Aug.
1 Sept.
4 Sept.
Seite.
232 fg.
399 fg.
109 fg.
403 fg.
138 fg.
306 fg.
56
391 fg.
15 fg.
205 fg.
416
238 fg.
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Paragraph.
11
1,2
—
1—7
33—45