Nr.
14
15
16
17
18
19
20
21
22
23
24
25
26
(299 5
Erlassung einer schriftlichen Ladung oder eines schriftlichen Haft- oder Vor—
führungsbefehls, Ausstellung einer Legitimation bei angeordneter Nacheile
oder zur Abholung eines Inhaftaten
Ist die Ladung an mehrere Personen gerichtet, oder betrifft der Befehl
mehrere Personen, so ist über diesen Ansatz noch für die zweite und
für jede folgende Person anzusetzen
Ausfertigung eines Scheins über sicheres Geleit
Haftnahme einer Person
Vernehmung eines Angeschuldigten ... 20 Ngr. bis
Dieser Ansatz gilt auch für das Verhör nach Art. 268 der Straf-
proceßordnung,. GWersl. noch Anmerkung sub Nr. 5)
Gegenüberstellung 20 Ngr. bis
Abnahme des Handgelöbnisses . .
Beschlagnahme und Aufzeichnung des beweglichen Vermögens durch den Un.
tersuchungsrichter (Art. 146 der Strafproceßordnung) 1 Thlr. bis
Die öffentliche Bekanntmachung derselben
und ebensoviel für dieselbe im Falle der Wieveraufhebung.
Anmerkung zu Nr. 13 und 21. In diesen Ansätzen sind die Zuschriften an
die Zeitungserpeditionen mit begriffen.
Annahme oder Rückgabe einer Sicherheitsleistung 15 Ngr. bis
Außer diesem Ansatze passiren, wenn Geld oder Geldeswerth zum ge-
richtlichen Depositum kommt, die gesetzlichen Depositalgebühren.
Acteninrotulation nebst Anfertigung und Vervollständigung des Repertorii und
der Liquidation der Gerichtskosten, soweit letztere mit der Acteninrotulation
verbunden ist, (im Uebrigen vergl. jedoch § 6) .
Dieser Ansatz passirt für jedes Volumen, jedoch nur einmal für vasselbe.
Neben diesem Ansatze kann bei Versendung der Acten noch für Em-
ballage angesetzt werden . 2 Ngr. bis
Bestellung eines Vertheidigers
Beiwohnung einer vom Vertheidiger oder anderen Personen mit dem Ange.
schuldigten gesuchten Unterredung ..
Anschlag am Gerichtsbrete, schriftliche Auflage, ** oder sonstige
Ausfertigung
Anmerkung. Randbeschlüsse, velne die Stelle einer außerdem unvermeidlichen
Ausfertigung vertreten, sind ebenso zu liquidiren. Für andere Randbeschlüsse
passirt kein Ansatz.
1856. 46
Thlr.
2
10
10
20
20
15
15