Contents : Die Reichsbank 1876-1900. (1)

Die  Diskontpolitik.  147

1  393  Mark  bei  Beträgen  von  mindestens  500  000  Mark,  1393,50  Mark  bei
Beträgen  von  mindestens  2  Millionen  Mark.

Bei  der  Bewilligung  des  höheren  Ankaufspreises  mußte  die  Bank  Verlust  erleiden
für  den  Fall,  daß  die  angekauften  fremden  Goldmünzen  nicht  wieder  zu  höheren  Preisen
für  die  Ausfuhr  verkauft  wurden.  Der  Goldbestand  in  Barren  und  fremden  Münzen
darf  nach  den  Vorschriften  des  Bankgesetzes  nur  zu  1  392  Mark  pro  Pfund  fein  in
die  Bilanz  eingestellt  werden,  und  bei  der  Ausprägung  des  angekauften  Goldes  in
Reichsgoldmünzen  erhält  die  Reichsbank  gleichfalls  nur  1  392  Mark  pro  Pfund  fein.
Man  glaubte  jedoch  im  Interesse  der  Stärkung  der  Goldreserve  diesen  kleinen  Verlust
übernehmen  zu  können.

Die  Erfahrungen,  welche  mit  diesen  Erleichterungen  der  Goldeinfuhr  gemacht
wurden,  rechtfertigten  jedoch  die  Erwartungen,  die  man  auf  sie  gesetzt  hatte,  nur  in
geringem  Maße  oder  überhaupt  nicht.  Es  zeigte  sich,  daß  die  allgemeine  Gewährung
solcher  erleichternden  Bedingungen  für  die  Goldeinfuhr  höchstens  einen  vorübergehenden
Erfolg  haben  könnte.

Demgemäß  wurden  in  der  Folgezeit  zinsfreie  Vorschüsse  auf  Goldlieferungen  nur
von  Fall  zu  Fall  gewährt  und  zwar  nur  auf  Lieferungen  im  Betrage  von  mindestens
einer  Million  Mark.  Der  Ankauf  von  Gold  zu  einem  höheren  Preise  als  1  392  Mark
ist  seit  dem  Jahre  1881  nicht  mehr  vorgekommen.

Während  die  Bankleitung  auf  diese  Weise  bestrebt  war,  günstige  Konjunkturen
für  die  Herbeiziehung  von  Gold  nach  Kräften  auszunützen,  hat  sie  niemals  dazu  gegriffen,
ihren  Goldvorrath  durch  Verweigerung  der  Goldzahlung  oder  durch  Berechnung  einer
Prämie  auf  Gold  zu  schützen.  Es  hat  sich  zwar  in  Zeiten,  welche  die  größte  Ungunst
der  Verhältnisse  aufwiesen,  als  nothwendig  herausgestellt,  die  Abgabe  von  Gold  zum
Zwecke  der  Ausfuhr  in  das  Ausland  auf  die  Reichshauptbank  in  Berlin  zu  beschränken;
denn  in  Augenblicken,  in  denen  man  in  Rücksicht  auf  die  Grundlage  der  deutschen
Währung  einem  Goldexport  mit  hohen  Diskontsätzen  entgegen  zu  wirken  genöthigt
war,  verbot  es  sich  von  selbst,  die  Goldausfuhr  dadurch  zu  erleichtern,  daß  die  Reichsbank
  die  Kosten  der  Goldversendung  von  Berlin  nach  den  Ausfuhrhäfen  Hamburg  oder
Bremen  selbst  übernommen  hätte.  Dagegen  hat  die  Reichsbankleitung  nie  daran
gedacht,  bei  der  Hauptbank  iu  Berlin  die  Herausgabe  von  Gold  zu  verweigern  oder  an
erschwerende  Bedingungen  zu  knüpfen.  Die  Bankleitung  hat  den  Goldvorrath  nie  als
Selbstzweck,  sondern  stets  als  Mittel  zum  Zweck  der  Aufrechterhaltung  der  deutschen  Goldwährung
  angesehen,  und  diese  Aufrechterhaltung  ist  geknüpft  an  die  unbedingte  Sicherheit,
von  der  Reichsbank  auf  Verlangen  Goldgeld  zu  seinem  NRennwerth  zu  erhalten.  An  dieser
Erkenntniß  hat  sich  die  Bankleitung  auch  in  den  schwierigsten  Augenblicken  während  der

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