Die Diskontpolitik. 147
1 393 Mark bei Beträgen von mindestens 500 000 Mark, 1393,50 Mark bei
Beträgen von mindestens 2 Millionen Mark.
Bei der Bewilligung des höheren Ankaufspreises mußte die Bank Verlust erleiden
für den Fall, daß die angekauften fremden Goldmünzen nicht wieder zu höheren Preisen
für die Ausfuhr verkauft wurden. Der Goldbestand in Barren und fremden Münzen
darf nach den Vorschriften des Bankgesetzes nur zu 1 392 Mark pro Pfund fein in
die Bilanz eingestellt werden, und bei der Ausprägung des angekauften Goldes in
Reichsgoldmünzen erhält die Reichsbank gleichfalls nur 1 392 Mark pro Pfund fein.
Man glaubte jedoch im Interesse der Stärkung der Goldreserve diesen kleinen Verlust
übernehmen zu können.
Die Erfahrungen, welche mit diesen Erleichterungen der Goldeinfuhr gemacht
wurden, rechtfertigten jedoch die Erwartungen, die man auf sie gesetzt hatte, nur in
geringem Maße oder überhaupt nicht. Es zeigte sich, daß die allgemeine Gewährung
solcher erleichternden Bedingungen für die Goldeinfuhr höchstens einen vorübergehenden
Erfolg haben könnte.
Demgemäß wurden in der Folgezeit zinsfreie Vorschüsse auf Goldlieferungen nur
von Fall zu Fall gewährt und zwar nur auf Lieferungen im Betrage von mindestens
einer Million Mark. Der Ankauf von Gold zu einem höheren Preise als 1 392 Mark
ist seit dem Jahre 1881 nicht mehr vorgekommen.
Während die Bankleitung auf diese Weise bestrebt war, günstige Konjunkturen
für die Herbeiziehung von Gold nach Kräften auszunützen, hat sie niemals dazu gegriffen,
ihren Goldvorrath durch Verweigerung der Goldzahlung oder durch Berechnung einer
Prämie auf Gold zu schützen. Es hat sich zwar in Zeiten, welche die größte Ungunst
der Verhältnisse aufwiesen, als nothwendig herausgestellt, die Abgabe von Gold zum
Zwecke der Ausfuhr in das Ausland auf die Reichshauptbank in Berlin zu beschränken;
denn in Augenblicken, in denen man in Rücksicht auf die Grundlage der deutschen
Währung einem Goldexport mit hohen Diskontsätzen entgegen zu wirken genöthigt
war, verbot es sich von selbst, die Goldausfuhr dadurch zu erleichtern, daß die Reichsbank
die Kosten der Goldversendung von Berlin nach den Ausfuhrhäfen Hamburg oder
Bremen selbst übernommen hätte. Dagegen hat die Reichsbankleitung nie daran
gedacht, bei der Hauptbank iu Berlin die Herausgabe von Gold zu verweigern oder an
erschwerende Bedingungen zu knüpfen. Die Bankleitung hat den Goldvorrath nie als
Selbstzweck, sondern stets als Mittel zum Zweck der Aufrechterhaltung der deutschen Goldwährung
angesehen, und diese Aufrechterhaltung ist geknüpft an die unbedingte Sicherheit,
von der Reichsbank auf Verlangen Goldgeld zu seinem NRennwerth zu erhalten. An dieser
Erkenntniß hat sich die Bankleitung auch in den schwierigsten Augenblicken während der
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