(C 199)
Nr.
29.
30.
34.
35.
36.
37.
38.
39.—
40.
41.
Für ein Schreiben, in welchem ein Erkenntniß oder eine Entscheidung
für publicirt angenommen und um Abschrift davon gebeten wird.
Der Publication eines Erkenntnisses oder einer Entscheidung beizuwohnen
Ein Ansatz an Reisekosten, Meilengebühren und Diäten
behufs der Abwartung eines Publicationstermins ist
unstatthaft, unbeschadet jedoch des etwaigen Anspruchs
des Advocaten an seinen Auftraggeber, wenn er die Reise
auf Verlangen desselben unternahm.
Für das mündliche Anbringen einer Appellation, einer Leuterung, eines
Recurses oder eines Antrags bei einer Behörde auf Erlassung einer
Anordnung oder Verfügung oder auf Vornahme einer amtlichen Hand-
lung —= 20 Ngr. — bis
Für das Erscheinen in einem zum rechtlichen Verfahren t Ter-
mine —- 20 Ngr. — bis
Für das Erscheinen in einem Termine, in welchem nat ein *‘
rechtliches Verfahren stattfindet, .
Für das Abwarten eines Schwörungstermins Thlr. —- —— bis
Für das Abwarten eines Termins zur Besichtigung .
und wenn derselbe länger als eine Stunde dauert, überdieß
für jede neu anfangende Stunde die Hälfte des Satzes
für Abwartung des Termins.
Für das Erscheinen vor einer Behörde auf deren Erfordern, um eine
Eröffnung oder Bescheidung entgegenzunehmen, —= 10 Ngr. — bis
Für das Erscheinen vor einer Behörde, um daselbst etwas abzuliefern
oder in Empfang zu nehmen, —= 20 Ngr. — bis
Für das Erscheinen vor einer Behörde zu Vornahme eines Geschäfts
in einer nicht streitigen Angelegenheit oder zur Leistung von Rechts-
beistand bei einem solchen Geschäfte —= 20 Ngr. —= bis
Für eine Bemerkung zu den Privatacten, welche durch Gesetz vorge-
schrieben oder doch zur ordnungsmäßigen Haltung derselben erforderlich
ist, insbesondere auch für die Bemerkung über Ein= oder Auszahlung
von Geldern, Einlieferung oder Auslieferung von
— . 4 Ngr. —- bbs .
Für ein schriftliches Gutachten 1 Thlr. - bis
Für eine Besprechung mit dem Auftraggeber oder im Interesse desselben
Thlr.
Ng.
10
15
20
10
20
Pf.