Umfang und
Ausdehnung
des Seminar-
unterrichts.
Lehrfächer
ersten Ranges.
Religionsun-
terricht.
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dürre Nomenclatur für gewisse formelle geistige Operationen (richtiges Denken und Sprechen)
behandeln lassen, während dagegen das klare und gewandte Denken selbst, worauf bei künftigen
Volksschullehrern mit Recht ein großes Gewicht zu legen ist, dadurch wenig wahre Förderung
erhalten hat. Es wird daher richtiges Denken und klarer Ausdruck dafür in Zukunft durch
den gesammten Seminarunterricht und an jedem Lehrgegenstande zu fördern, namentlich aber
in der Sprachdenklehre und bei der Stylistik zu pflegen, zu entwickeln und zu üben sein.
Endlich soll der Unterricht
1) in der Seelenlehre
theils in dem anthropologischen Theile des Katechismusunterrichts, theils in der Pädagogik seine
Stelle finden, mit dieser auch
2) die Volksschulkunde und Anleitung zur Schulamtsklugheit verbunden,
3) die specielle Methodik
aber theils bei jedem Unterrichtsgegenstande selbst berücksichtigt, theils der Pädagogik als Er-
ziehungs= und Unterrichtslehre zugewiesen, theils bei den Uebungen in der Seminarschule
practisch gelehrt werden.
Durch diese Ausscheidungen und Verschmelzungen empfängt der Seminarnnterricht, wie er
bisher vorgeschrieben gewesen, seine naturgemäße Vereinfachung und Concentration.
G 33. Was zweitens den Umfang und die Ausdehnung aulangt, in welcher die
Unterrichtsfächer und Lehrgegenstände den Zöglingen bekannt zu machen sind, so ist ein doppelter
Grundsatz aufzustellen, je nachdem dieselben sich entweder auf die wesentlichen Grund-
lagen alles Elementarvolksunterrichts, oder nur auf die allgemeine Zeit= und Volks-
bildung beziehen. Flür erstere gilt der Grundsatz, daß sich der Unterricht in selbigen nicht
sowohl zu beschränken, als vielmehr auszudehnen und namentlich, was inneres Verständniß
und lebendige Aneignung des Gegenstandes betrifft, nach der Tiefe hin zu erweitern und zu
verinnerlichen habe. Für die Unterrichtsfächer der letzteren Art dagegen ist der Grundsatz
festzuhalten, daß sie nicht vom Standpunkte des Fachstudiums und der Wissenschaft als ein
volles und wissenschaftlich abgeschlossenes Ganzes, sondern nur vom Standpunkte der allge-
meinen Volksbildung und des Zeitbedürfnisses zu behandeln, daher nur in ihren Umrissen,
nicht als ein Ganzes, sondern partieenweise, nach practischen Gesichtspunkten und naheliegenden
Beziehungen zu behandeln sind.
Diese Grundsätze aber ergeben in ihrer Anwendung auf die hauptsächlichsten Lehrfächer
des Seminarunterrichts noch speciell Folgendes:
# 34. Der christliche Religionsunterricht nimmt schon darum die erste und
wichtigste Stelle im Seminarunterrichte ein, weil er die erste und wichtigste Grundlage, nicht
blos ein Gegenstand, sondern das Princip und die lebendige Seele alles Elementarschul= und
Volksunterrichts ist. Derselbe ist durchweg auf die positiv-christlichen und kirchlichen Grund-