Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1859. (25)

( 362 ) 
. 
Uebersicht über die 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
beiden Schönburgischen 
im Jahre 
I. Proceß 
1. 2. 3 
Das Strafverfahren wurde im Laufe des Jahres *' 
erledigt durch Unerledigt Von den der Unter- 
Wünahme, er Peilegung Abolition Tod echtoträitigezes dlieb das Strafver- Angeschuldigten allseitig erledigt sind 
Verlezten jinsbesondere wegen oder andere regtaträftiges fahren gegen waren in 
gestelkten ungureichender ursachen Erkenntniß geg begonnen 
Strafantrags Verdachtsgründe. « Angeschuldigte gerichtlicher Haft in gapre au#n- 
n 
gegen Angeschuldigte 18 Vorjahren 
Sa. Sa. 
— .· + 
Sa. 
  
Sa. der in Untersuchung befangen gewesenen Personen 
  
  
  
Anmerkung: Zu Colonne 1. Die an andere Behörden zur Fortstellung abgegebenen Untersuchungen sind nicht mit zu zählen. 
Zu Colonne 4. Hierbei ist auf die Z 
ahl der betheiligten Angeschuldigten keine Rücksicht zu nehmen. 
Als unerledigt ist auch diejenige Untersuchung zu betrachten, welche rücksichtlich nur einiger Bezüchtigten 
noch unerledigt, rücksichtlich der übrigen Bezüchtigten aber bereits erledigt ist. " 
c. 
Uebersicht über die 
bei den 
Schhönburgischen 
im Jahre 
II. Straf 
  
  
  
  
1. 
— — — — —— —— ———— — — — — — 
gestalten in Mangel 
Von den nach Tabelle I. Colonne 1 abgeurtheilten Personen wurden wegen Sachen nach Verdachts 
freigesprochen freigesprochen 
Anstiftung zu Militärverbrechen Art. 66 fg. des Strafgesetzbuchs — T 
unterlassener Verhinderung oder Anzeige Art. 70 fg. ·.. 
  
Hochverraths 
rꝛc. rꝛc. 
Anmerkung: Erkenntnisse, welche im alten Jahre publicirt, aber erst im neuen durch Ablauf des Decen- 
diums rechtskräftig werden, gehören in das neue Jahr. Beim Wechsel der Erkenntnisse ist blos 
das ienme ailter Instanz zu berücksichtigen. 
ersuch, Beihülfe, Begünstigung werden unter der Rubrik des Verbrechens ührt. 
Vandgbebrche sind nicht besonders aufzuführen. Vens selbst aufgeführt 
ei den Freisprechungen und Verurtheilungen sind sowohl Haupt= als c i - 
brechen (Art. 78 des Strafgesetzbuchs mitzuzähles- sind sowohl Haup oncurrirende Ver 
Die in Tabelle C. III7 aufgeführten Vergehen sind nicht zu berücksichtigen. 
2 · · 
–—.□□ 
  
  
  
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.