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Uebersicht über die
beiden Schönburgischen
im Jahre
I. Proceß
1. 2. 3
Das Strafverfahren wurde im Laufe des Jahres *'
erledigt durch Unerledigt Von den der Unter-
Wünahme, er Peilegung Abolition Tod echtoträitigezes dlieb das Strafver- Angeschuldigten allseitig erledigt sind
Verlezten jinsbesondere wegen oder andere regtaträftiges fahren gegen waren in
gestelkten ungureichender ursachen Erkenntniß geg begonnen
Strafantrags Verdachtsgründe. « Angeschuldigte gerichtlicher Haft in gapre au#n-
n
gegen Angeschuldigte 18 Vorjahren
Sa. Sa.
— .· +
Sa.
Sa. der in Untersuchung befangen gewesenen Personen
Anmerkung: Zu Colonne 1. Die an andere Behörden zur Fortstellung abgegebenen Untersuchungen sind nicht mit zu zählen.
Zu Colonne 4. Hierbei ist auf die Z
ahl der betheiligten Angeschuldigten keine Rücksicht zu nehmen.
Als unerledigt ist auch diejenige Untersuchung zu betrachten, welche rücksichtlich nur einiger Bezüchtigten
noch unerledigt, rücksichtlich der übrigen Bezüchtigten aber bereits erledigt ist. "
c.
Uebersicht über die
bei den
Schhönburgischen
im Jahre
II. Straf
1.
— — — — —— —— ———— — — — — —
gestalten in Mangel
Von den nach Tabelle I. Colonne 1 abgeurtheilten Personen wurden wegen Sachen nach Verdachts
freigesprochen freigesprochen
Anstiftung zu Militärverbrechen Art. 66 fg. des Strafgesetzbuchs — T
unterlassener Verhinderung oder Anzeige Art. 70 fg. ·..
Hochverraths
rꝛc. rꝛc.
Anmerkung: Erkenntnisse, welche im alten Jahre publicirt, aber erst im neuen durch Ablauf des Decen-
diums rechtskräftig werden, gehören in das neue Jahr. Beim Wechsel der Erkenntnisse ist blos
das ienme ailter Instanz zu berücksichtigen.
ersuch, Beihülfe, Begünstigung werden unter der Rubrik des Verbrechens ührt.
Vandgbebrche sind nicht besonders aufzuführen. Vens selbst aufgeführt
ei den Freisprechungen und Verurtheilungen sind sowohl Haupt= als c i -
brechen (Art. 78 des Strafgesetzbuchs mitzuzähles- sind sowohl Haup oncurrirende Ver
Die in Tabelle C. III7 aufgeführten Vergehen sind nicht zu berücksichtigen.
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