Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1859. (25)

( 366 ) 
C. IIIb.e 
Ueberseicht 
über die Strafrechtspflege bei den Schönburgischen Justizamte (Gerichte zus 
im Jahre 
IIIb. Tabelle, die Forstdiebstähle 2c., sowie die Ehrverletzungen betreffend. 
1. 2. 
Entwendungen, Ehrverletzungen. 
welche nach dem Forst= 2c. Strafgesetze zu Zweiter Theil, Cap. IV. des Strafgesetzbuchs. 
beurtheilen sind und den Werthsbetrag von — 
1Thlr.15Ngr.—Pf.uichtübersteigen. 
  
  
  
Zahl der im Untersuchungen wurden im Laufe des Jahres erledigt 
Zahl der im Untersuchungen wurden im Laufe Jahre 18 # Z « 
Jahre 18. des Jahres erledigt Wi überhaupt insbesonbere 
angezeigten aus dem aus den Personen aus dem aus den durch Rücknahme des 
Personen. Jahre 18. Vorjahren " Jahre 18 Vorjahren Strafantrags 
  
  
  
  
  
  
  
Anmerkung: Als erledigt ist nur diejenige Untersuchung zu betrachten, welche aus einer der in Tabelle C I. Colonne 1 angegebenm 
Ursachen ihre Endschaft erreicht hat. Die Zahl der angeschuldigten Personen ist dabei nicht zu berücksichtigen.
	        
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