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Wir wollen, daß dem Inhalte der revidirten Statuten von Jedermann, den es angeht,
genau nachgegangen werde und haben zu dessen Beurkundung gegenwärtiges
Bestätigungsdecret
eigenhändig vollzogen, auch demselben Unser Königliches Siegel beidrucken lassen.
Dresden, den 1 7ten Januar 1859.
Johann.
Friedrich Ferdinand Freiherr von Beust.
Johann Heinrich August von Behr.
Statuten
für die
Löbau-Zittauer Eisenbahngesellschaft.
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Einleitung.
Neshem sich durch die gegenseitigen Beziehungen der Löbau-Zittauer und der Zittau-
Reichenberger Eisenbahngesellschaft mehrfache Modificationen in den Statuten der ersteren
Gesellschaft nöthig gemacht haben, über welche durch das Directorium und den Ausschuß
derselben auf Grund der in der Generalversammlung vom 2 7sten Juli 1853 erhaltene
Ermächtigung eine Vereinbarung mit der Staatsregierung stattgefunden hat, hierbei aber es zu
Erreichung mehrerer Uebersichtlichkeit angemessen erschienen ist, anstatt eines fernerweiten Nach-
trags die Statuten vom 1 Oten Jamkar 1845, ingleichen den Statutennachtrag vom 2 2sten
September 1847 beziehendlich unter Ausscheidung und Weglassung der nach erfolgter Voll-
einzahlung der Actien Lit. A und B nicht weiter anwendbaren transitorischen Vorschriften
derselben unter Beifügung der neuerlich erforderlich gewordenen Zusätze unbeschadet der aus
den früheren Statuten und Statutennachträgen entstandenen und danach zu beurtheilenden
Rechtsverhältnisse einer neuen Redaction zu unterwerfen, welche die Genehmigung der Staats-
regierung erlangt hat, so lauten
die revidirten Statuten
der Löbau-Zittauer Eisenbahngesellschaft
mmmehr, wie folgt:
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