Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1859. (25)

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Wir wollen, daß dem Inhalte der revidirten Statuten von Jedermann, den es angeht, 
genau nachgegangen werde und haben zu dessen Beurkundung gegenwärtiges 
Bestätigungsdecret 
eigenhändig vollzogen, auch demselben Unser Königliches Siegel beidrucken lassen. 
Dresden, den 1 7ten Januar 1859. 
Johann. 
Friedrich Ferdinand Freiherr von Beust. 
Johann Heinrich August von Behr. 
  
Statuten 
für die 
Löbau-Zittauer Eisenbahngesellschaft. 
— 
Einleitung. 
Neshem sich durch die gegenseitigen Beziehungen der Löbau-Zittauer und der Zittau- 
Reichenberger Eisenbahngesellschaft mehrfache Modificationen in den Statuten der ersteren 
Gesellschaft nöthig gemacht haben, über welche durch das Directorium und den Ausschuß 
derselben auf Grund der in der Generalversammlung vom 2 7sten Juli 1853 erhaltene 
Ermächtigung eine Vereinbarung mit der Staatsregierung stattgefunden hat, hierbei aber es zu 
Erreichung mehrerer Uebersichtlichkeit angemessen erschienen ist, anstatt eines fernerweiten Nach- 
trags die Statuten vom 1 Oten Jamkar 1845, ingleichen den Statutennachtrag vom 2 2sten 
September 1847 beziehendlich unter Ausscheidung und Weglassung der nach erfolgter Voll- 
einzahlung der Actien Lit. A und B nicht weiter anwendbaren transitorischen Vorschriften 
derselben unter Beifügung der neuerlich erforderlich gewordenen Zusätze unbeschadet der aus 
den früheren Statuten und Statutennachträgen entstandenen und danach zu beurtheilenden 
Rechtsverhältnisse einer neuen Redaction zu unterwerfen, welche die Genehmigung der Staats- 
regierung erlangt hat, so lauten 
die revidirten Statuten 
der Löbau-Zittauer Eisenbahngesellschaft 
mmmehr, wie folgt: 
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