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I) die Amtshauptmannschaft Annaberg mit den Gerichtsämtern: Lengefeld, Zöblitz,
Marienberg, Wolkenstein, Annaberg, Ehrenfriedersdorf, Geyer, Grünhain, Ober-
wiesenthal und Jöhstadt,
d) die Amtshauptmannschaft Plauen mit den Gerichtsämtern: Klingenthal, Auerbach,
Lengenfeld, Reichenbach, Plauen, Pausa, Elsterberg, Treuen, Falkenstein, Schöneck,
Markneukirchen, Adorf und Oelsnitz,
e) die Schönburg'schen Receßherrschaften.
Hiervon bilden die unter a aufgeführten Gerichtsämter den Bezirk der Landbauinspection
Chemnitz, die unter c genannten Gerichtsämter nebst dem Gerichtsamte Scheibenberg dagegen
den Bezirk der Landbauinspection Annaberg.
D.
Das vierte Landbauamt
(Sitz des Landbaumeisters: Dresden)
umfaßt
a) von der Amtshauptmannschaft Dresden die Gerichtsämter: Moritzburg, Radeburg,
Radeberg und Schönfeld,
b) von der Amtshauptmannschaft Meißen die Gerichtsämter: Meißen, Lommatzsch, Riesa
und Großenhain,
c) von der Amtshauptmannschaft Pirna die Gerichtsämter: Stolpen, Neustadt, Sebnitz
und Schandau (vergl. jedoch wegen des Zollgebäudes in Schöna die Bestimmung
oben bei A),
d) die Amtshauptmannschaft Budissin mit den Gerichtsämtern: Budissin, Schirgiswalde,
Königswartha, Bischofswerda, Camenz, Neusalza, Pulsnitz und Königsbrück,
e) die Amtshauptmannschaft Löbau mit den Gerichtsämtern: Zittau, Ostritz, Reichenau,
Großschönau, Löbau, Weißenberg, Bernstadt, Herrnhut und Ebersbach.
Hiervon sind der Landbauinspection Budissin die unter e genannten Gerichtsämter, sowie
die Gerichtsämter Budissin, Schirgiswalde, Königswartha, Bischofswerda, Camenz und Neu-
salza zugetheilt.
Hiernach haben sich die betheiligten Behörden und Alle, die es angeht, zu achten.
Dresden, am 6ten März 1862.
Finanz-Ministerium.
Frhr. von Friesen.
Schnabel.