Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1863. (29)

(711) 
Statuten 
des Creditvereins zu Oederan. 
2c. 2C. 
11. Die Namen des Vorsitzenden und des Cassirers, ingleichen der Stellvertreter 
derselben, sowie jeder in den Personen derselben eintretende Wechsel sind von dem Verwaltungs- 
rathe in dem Oederaner Wochenblatte bekannt zu machen. 
Diese Bekanntmachung vertritt die Stelle der Legitimation. 
2c. 2c. 
Vorrechte und Privilegien des Vereins. 
25. c. c. 
b) Verkauf der deponirten Pfänder. 
Sind von einem Mitgliede zu Sicherung des erhaltenen Vorschusses Staats= und andere 
Werthpapiere oder sonstige Gegenstände als Pfand deponirt, so ist in dem Falle, wenn das 
Pfand durch Rückzahlung des Vorschusses nicht eingelöst wird, der Verwaltungsrath ermächtigt, 
das Pfand nach Ablauf einer dem Schuldner anzukündigenden, kurzen Frist bestmöglichst zu 
verkaufen und die Forderung mit dem Kaufpreise zu decken. 
Fällt der Verpfänder in Concurs, so ist das Pfand auch nur gegen Zahlung des vollen 
Schuldbetrags an die Concursmasse abzuliefern; erfolgt diese Zahlung nicht, so ist die Anstalt 
befugt, zur Verfallzeit das Pfand, wie oben angegeben, zu realisiren und nur den Ueberschuß 
zur Masse abzugeben, oder das Fehlende beim Concurse zu liquidiren. 
Verbote gegen Ausantwortung von Pfändern und Vollstreckung der Hülfe in dieselben 
sind unzulässig oder unwirksam, außer insoweit nach völliger Tilgung der Forderung des Ver- 
eins noch ein Ueberschuß vorhanden ist. Derjenige, welcher den Pfandschein bringt und das 
Darlehn sammt Zinsen berichtigt, wird als legitimirt zum Rückempfange angesehen. 
2c. 2c. 
.n 90) Deecret 
wegen Bestätigung der revidirten Mäklerordnung der Stadt Chemnitz 
vom 23sten Juli 1863. 
Ne von dem Stadtrathe zu Chemnitz eine Revision der unterm 2 1 sten Jannar 185 8 
bestätigten Mäklerordnung der Stadt Chemnitz (Gesetz= und Verordnungsblatt vom Jahre 
1858, Seite 127) in Gemäßheit & 39 der Verordnung zu Ausführung des allgemeinen 
deutschen Handelsgesetzbuchs und des Gesetzes wegen dessen Einführung, vom 3 Osten December 
1861 (Gesetz= und Verordnungsblatt vom Jahre 1861, Seite 568) veranstaltet und eine 
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