Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1864. (30)

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Zu dessen Beurkundung ist gegenwärtiges 
Decret 
unter Siegel und Unterschrift des Ministeriums des Innern ausgefertigt worden. 
Dresden, den 23sten Mai 1864. 
Minifterium des Innern. 
Für den Minister: 
Dr. Weinlig. Demuth. 
Statuten 
des Begräbnißvereins der Stadt Neustädtel und Umgegend. 
2c. 2c. 
§ 29. Die zu gewährenden Unterstützungen können nicht inhibirt und kann auch sonst Inhibitien. 
in keiner Weise die Hülfe in dieselben vollstreckt werden. 
2c. 2c. 
& 64) Deecret 
wegen Bestätigung der Statuten des Krankenunterstützungsvereins zu Neuhausen; 
« vom 27sten Mai 1864. 
Nachdem Se. Königliche Majestät auf Vortrag des Justizministeriums die in 88 11, 29 
und 30 der Statuten des Krankenunterstützungsvereins zu Neuhausen enthaltenen Rechts- 
vergünstigungen zu bewilligen Allergnävigst geruht haben, so hat das Ministerium des Innern 
diese Statuten mit der Wirkung bestätigt, daß den Bestimmungen derselben allenthalben genau 
nachgegangen werden soll. 
Zu dessen Beurkundung ist gegenwärtiges 
Decret 
unter Siegel und Unterschrift des Ministeriums des Innern ausgefertigt worden. 
Dresden, den 27sten Mai 1864. 
— Ministerium des Innern. 
  
  
Für den Minister: 
Dr. Weinlig. Demuth. 
Statuten 
des Krankenunterstützungsvereins zu Neuhausen. 
r*ie 2c. 
11. Alsbald nach geschehener Wahl hat der Vereinsvorstand in dem §& 6 gedachten Legitimation 
t 
Localblatte diejenigen Personen namhaft zu machen, aus welchen das neugewählte Directorium des Dirke
	        
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