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. 161) Deeret
wegen Bestätigung der Statuten des Gewerbevereins zu Dresden;
vom 15ten December 1864.
Machdem eine Revision der unterm Gten August 1834 bestätigten Statuten des Gewerbe-
vereins zu Dresden veranstaltet worden ist und Se. Königliche Majestät auf Vortrag des
Instizministeriums die im § 50 der neuen Statuten des gedachten Gewerbevereins enthaltene
Rechtsvergünstigung zu bewilligen Allergnädigst geruht haben, so hat das Ministerium des
Innern diese Statuten, jedoch mit der Modification, daß im § 3 die Worte: „durch Be-
stätigung der Statuten“ auszufallen haben, ferner, daß auch bei Aufnahme von Darlehnen
unter 300 Thalern die Genehmigung der Generalversammlung einzuholen ist und daß Aender-
ungen der Statuten nicht ohne Genehmigung der Staatsregierung beschlossen werden können,
dergestalt bestätigt, daß den darin ausgenommenen Bestimmungen mit den nurgedachten
Modificationen allenthalben genau nachgegangen werden soll.
Zu dessen Beurkundung ist gegenwärtiges
Decret
unter Siegel und Unterschrift des Ministeriums des Innern ausgefertigt worden.
Dresden, den 15ten December 1864.
Ministerium des Innern.
Frhr. v. Beust.
Demuth.
Revidirte Statuten
des Gewerbevereins zu Dresden.
2c. cWcc.
* 50. Die Namen des ersten und zweiten Vorstehers sind durch zweimaliges Einrücken
in den Dresdener Anzeiger öffentlich bekannt zu machen und wird dadurch deren Legitimation
bewirkt.
2c. 2c.
& 162) Deeret
wegen Bestätigung der Statuten des Lindenau-Plagwitzer Gasbeleuchtungs-
Actienvereins;
vom 16ten December 1864.
N Se. Königliche Majestät auf Vortrag des Justizministeriums die im § 11 der
Statuten des Lindenau-Plagwitzer Gasbeleuchtungs-Actienvereins enthaltene Rechtsvergünstig-