Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1864. (30)

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. 161) Deeret 
wegen Bestätigung der Statuten des Gewerbevereins zu Dresden; 
vom 15ten December 1864. 
Machdem eine Revision der unterm Gten August 1834 bestätigten Statuten des Gewerbe- 
vereins zu Dresden veranstaltet worden ist und Se. Königliche Majestät auf Vortrag des 
Instizministeriums die im § 50 der neuen Statuten des gedachten Gewerbevereins enthaltene 
Rechtsvergünstigung zu bewilligen Allergnädigst geruht haben, so hat das Ministerium des 
Innern diese Statuten, jedoch mit der Modification, daß im § 3 die Worte: „durch Be- 
stätigung der Statuten“ auszufallen haben, ferner, daß auch bei Aufnahme von Darlehnen 
unter 300 Thalern die Genehmigung der Generalversammlung einzuholen ist und daß Aender- 
ungen der Statuten nicht ohne Genehmigung der Staatsregierung beschlossen werden können, 
dergestalt bestätigt, daß den darin ausgenommenen Bestimmungen mit den nurgedachten 
Modificationen allenthalben genau nachgegangen werden soll. 
Zu dessen Beurkundung ist gegenwärtiges 
Decret 
unter Siegel und Unterschrift des Ministeriums des Innern ausgefertigt worden. 
Dresden, den 15ten December 1864. 
Ministerium des Innern. 
Frhr. v. Beust. 
  
Demuth. 
Revidirte Statuten 
des Gewerbevereins zu Dresden. 
2c. cWcc. 
* 50. Die Namen des ersten und zweiten Vorstehers sind durch zweimaliges Einrücken 
in den Dresdener Anzeiger öffentlich bekannt zu machen und wird dadurch deren Legitimation 
bewirkt. 
2c. 2c. 
& 162) Deeret 
wegen Bestätigung der Statuten des Lindenau-Plagwitzer Gasbeleuchtungs- 
Actienvereins; 
vom 16ten December 1864. 
N Se. Königliche Majestät auf Vortrag des Justizministeriums die im § 11 der 
Statuten des Lindenau-Plagwitzer Gasbeleuchtungs-Actienvereins enthaltene Rechtsvergünstig- 
 
	        
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