Die Oesterreichisch-Ungarische Monarthie. 255
Staatsminister vorzusehen, daß nicht derselbe Fchier begangen werde. Ist
der Ausgleich angenommen, so dalf man wohl die politischen Aemter derjenigen
Partei geben, welche das Gesetz durchgebracht, was aber sonst neu
zu besetzen oder zu vergeben ist, muß möglichst gleichmäßig unter alle gort
teien vertheilt werden. Man wird auch so noch genug neue Gegner schaffen,
auch manche Belohnte recht bald unzuverlässig finden, aber wenigstens wird
man nicht gleich das ganze Land, mit Ausnahme einer Fraction, gegen sich
haben, wie es 1868 geschehen ist.
1. Sept. (Oesterreich.) In Wien werden die Sitzungen eines gelegentlich
der Weltausstellung angeregten medicinischen internationalen Congresses
vom Erzherzog Rainer eröffnet. Der Congreß beschäftigt sich
namentlich auch mit den Maßregeln gegen die wieder auftretende
Choleraepidemie.
„ „ COOesterreich.) Der Fürst-Erzbischof v. Olmütz hat gegenüber
der Energie der Regierung in der Frage der italienischen Sterbematrikeln
(s. Anf. Aug.) sich gefügt.
Die Regierung hatte dem renitenten Fürst-Erzbischof einen Termin gestellt,
innerhalb dessen die Publication der Regierungsverordnung zu erfolgen
habe, und bei Nichteinhaltung jener Frist die ziemlich empfindliche Strafe
von 5000 fl. mit dem Bedeuten in Sicht gestellt: dieselbe werde nach einer
neuen Frist verdoppelt werden u. s. w. Landgraf Fürstenberg ließ es nicht
einmal bis zum Ablaufe der ersten Frist kommen, sondern publicirte jene
Verordnung, trotzdem daß er aunfänglich erklärt hatte, daß diese Veröffentlichung
in seinem Diöcesanblatt einer Anerkennung des „Raubes des Kirchenstaates“
gleichkomme. Das Jahreseinkommen des Fürst-Erzbischofs wird
übrigens auf 350,000 fl. 5. W. geschätzt.
5. „ (Ungarn: Croatien.) Landtag: genehmigt nach Schluß der
Generaldebatte das Ausgleichsoperat mit Ungarn mit der unerwartet
großen Majorität von 79 gegen 10 Stimmen. Die ultranationale
Minderheit protestirt dagegen und wverläßt den Sitzungssaal, worauf
die Vorlage in der Spezialdebatte unverändert angenommen wird.
6. „ (Oesterreich.) Der Cultminister Stremayer regelt entsprechend
den Anträgen des acad. Senats die Verhältnisse der theol. Facultät
der Universität Innsbruck. Demnach gilt auch bezüglich dieser Facultät
fortan als Fundamentalgesetz das Gesetz vom 27. April 1873 und
sind alle demselben entgegenstehenden bisherigen Privilegien der Jesuiten
aufgehoben. Die augenblicklich an der theol. Facultät Innsbruck angestellten
Jesuiten bleiben jedoch, haben aber den Staatsbeamteneid zu leisten.
7. „ (Oesterreich.) Ein kaiserl. Patent löst das Abg.-Haus des
Reichsraths auf und ordnet Neuwahlen nach dem neuen Wahlgesetz an.
17.— 22. „ (Oesterreich.) Der König von Italien besucht mit großem
Gefolge, worunter der Ministerpräsident und der Minister des Ausw.
so wie mehrere hohe Generale, den Hof von Wien. Am 20. Nov.
gerade am Jahrestage der Einnahme Roms durch die Italiener, findet
eine große Revue zu Ehren des ital. Königs statt, was im Vatikan
mit besonderem Aerger bemerkt wird. Die ultramontane Partei ist