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in dem die Gerichtsamtsbezirke Pirna, Gottleuba, Königstein und Lauenstein umfassenden
zeitherigen Rentamtsbezirke Pirna, dem künftigen Forstrentamte daselbst;
in dem die Gerichtsamtsbezirke Elsterberg, Plauen, Oelsnitz, Pausa und Adorf umfassen-
den zeitherigen Rentamtsbezirke Plauen, dem Bauverwalter daselbst;
in dem die Gerichtsamtsbezirke Radeberg, Kamenz, Bischofswerda, Königsbrück und
Pulsnitz umfassenden zeitherigen Rentamtsbezirke Radeberg und beziehungsweise Stolpen, der
Bezirkssteuereinnahme zu Kamenz;
in dem die Gerichtsamtsbezirke Rochlitz, Burgstädt, Geithain, Geringswalde, Hartha,
Penig und Waldheim umfassenden zeitherigen Rentamtsbezirke Rochlitz, dem Bauverwalter
daselbst;
in dem die Gerichtsamtsbezirke Schandau, Neustadt bei Stolpen und Sebnitz umfassenden
zeitherigen Rentamtsbezirke Schandau, dem künftigen Forstrentamte daselbst;
in dem Gerichts= und Rentamtsbezirke Schwarzenberg, dem künftigen Forstrentamte
daselbst;
in den die Gerichtsamtsbezirke Wolkenstein, Ehrenfriedersdorf, Geyer, Jöhstadt, Lengefeld
und Marienberg, ingleichen den Gerichtsamtsbezirk Zöblitz umfassenden zeitherigen Rentamts-
bezirken Wolkenstein und Lauterstein, dem künftigen Forstrentamte zu Wolkenstein;
in dem Gerichts= und Rentamtsbezirke Wurzen, der Bezirkssteuereinnahme daselbst;
in dem die Gerichtsamtsbezirke Zwickau, Kirchberg, Wildenfels, Crimmitzschau, Remse
und Werdau umfassenden zeitherigen Rentamtsbezirke Zwickau, dem Bauverwalter dafelbst.
D. Bei der Verwaltung der fiscalischen Kalkwerke und Marmorbrüche,
sowie der Kammer= und Landesschulgüter.
& 7. Die einigen Rentämtern zeither übertragene Beaufsichtigung und Verwaltung der
fiscalischen Kalkwerke und Marmorbrüche, ingleichen die Betheiligung derselben bei der Ver-
waltung der Kammergüter und der Landesschulgüter Kloster Nimbschen und Klosterbuch, geht
auf diejenigen Behörden über, denen in dem Bezirke, wo das Werk oder der Bruch und
beziehendlich das Gut gelegen sind, nach Vorstehendem (§ 6) die Intradenverwaltung über-
tragen ist.
Dresden, den 21. Februar 1865.
Finanz-Ministerium.
Frhr. v. Friesen.
Schreiner.