Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1865. (31)

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Zollsätze für 100 Kilogramm 
Benennung der Gegenstände. 
  
  
im Jahre 1862. vom 1. October 1864 an. 
  
Gegenstände für Sammlungen, welche nur für die Wissen- 
schaft oder wegen ihrer Seltenheit Interesse darbieten 
Statuen: 4 Frei 
moderne, in Marmor oder anderen Steinarten 
von Metall, wenigstens in natürlicher Größe. 
  
Spielzenn . 
Korbflechterwaaren............. ... 10 pCt. des Werthes. 
Regen= und Sonnenschiienn 
Besen, gewöhnlihensn . .... Ü 
Eichen= und Nußbaumbotzz . ... Frei 
Erdharze jeder ntt ... U| 
SttnÜQ 1 Frs. 50 Cts. 
Schwefel, roh, gereinigt oder sublimit Frei 
Oel, zollvereinsländischen Ursprungs oder Fabrikatiio 6 Frs. 
Spielkarnnen 15 pCt. des Werthes. 
Stricke und Tauwerrrksk . ... .... 15 Frs. 
  
Der vorstehende Tarif ist genehmigt und dem heut unterzeichneten Handelsvertrage zwischen dem Zoll— 
vereine und Frankreich beigefügt. 
Berlin, den 2. August 1862. 
Bernstorff. La Tour d'Auvergne. 
Pommer Csche. de Clercgq. 
Philipsborn. 
Delbrück. 
(L. S.)
	        
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