Gesch-und Verordnungsblatt
für das Königreich Sachsen.
20. Stück vom Jahre 1866.
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& 112. Deeret
wegen Genehmigung einer fernerweiten öffentlichen Anleihe des Steinkohlenbau-
vereins Gottes Segen zu Lugau;
oom 30. Juli 1866.
De Ministerium des Innern hat zu der fernerweiten öffentlichen Anleihe von 80,000
Thalern, welche der Steinkohlenbauverein Gottes Segen zu Lugau durch Ausgabe von 800
auf den Inhaber lautenden und mit Sechs vom Hundert jährlich zu verzinsenden Anleihescheinen
zu 100 Thalern nach Maßgabe der vorgelegten Entwürfe der General-Schuld= und Pfand-
verschreibung und der Anleihescheine, sowie des Tilgungsplans aufzunehmen beschlossen hat,
die nachgesuchte Genehmigung ertheilt.
Zu dessen Beurkundung ist gegenwärtiges
Deecret
unter Siegel und Unterschrift des Ministeriums des Innern ausgefertigt worden.
Dresden, den 30. Juli 1866.
Ministerium des Innern.
Frhr. v. Friesen.
Fromm.
113. Deeret
wegen Bestätigung der Statuten des Mobiliar-Brandversicherungsvereins
zu Oberfrohna;
vom 1. September 1866.
Nechdem die von Sr. Königlichen Majestät eingesetzte Landescommission die im § 39 der
Statuten des Mobiliar-Brandversicherungsvereins zu Oberfrohna enthaltene Rechtsvergünstig-
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