Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1866. (32)

Gesch-und Verordnungsblatt 
für das Königreich Sachsen. 
20. Stück vom Jahre 1866. 
  
  
  
  
4 
  
& 112. Deeret 
wegen Genehmigung einer fernerweiten öffentlichen Anleihe des Steinkohlenbau- 
vereins Gottes Segen zu Lugau; 
oom 30. Juli 1866. 
De Ministerium des Innern hat zu der fernerweiten öffentlichen Anleihe von 80,000 
Thalern, welche der Steinkohlenbauverein Gottes Segen zu Lugau durch Ausgabe von 800 
auf den Inhaber lautenden und mit Sechs vom Hundert jährlich zu verzinsenden Anleihescheinen 
zu 100 Thalern nach Maßgabe der vorgelegten Entwürfe der General-Schuld= und Pfand- 
verschreibung und der Anleihescheine, sowie des Tilgungsplans aufzunehmen beschlossen hat, 
die nachgesuchte Genehmigung ertheilt. 
Zu dessen Beurkundung ist gegenwärtiges 
Deecret 
unter Siegel und Unterschrift des Ministeriums des Innern ausgefertigt worden. 
Dresden, den 30. Juli 1866. 
Ministerium des Innern. 
Frhr. v. Friesen. 
  
Fromm. 
113. Deeret 
wegen Bestätigung der Statuten des Mobiliar-Brandversicherungsvereins 
zu Oberfrohna; 
vom 1. September 1866. 
Nechdem die von Sr. Königlichen Majestät eingesetzte Landescommission die im § 39 der 
Statuten des Mobiliar-Brandversicherungsvereins zu Oberfrohna enthaltene Rechtsvergünstig- 
1866. 42
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.