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Brandversicherungs-Schuldentilgungsfond der Oberlausit — Zu-
schlagsbeiträge dazu . .
Branntwein — Erweiterung des Verkehrs mit demselben
— Vecrzeichniß der Straßen und Abfertigungöstellen
— Abänderung desselben ..
— inländischer, — Verzeichniß der zur Abfertigung besselben mit dem An-
spruche auf Steuervergütung befugten Steuerstellen .
— Abänderung desselben ..
Braugenossenschaft zu Marienberg — Bestätigung der Brauordnung ur
dieselbe .
— zu Königstein — deren Brauordnung wird bestätigt
Braunkohlenabbaugesellschaft Grube Manzsfeld zu Albersdorf — — deren
Statuten werden bestätigt
Braumalzsteuer — Gewährung einer Vergütung darauf bei der Ausfuhr von
inländischem Biere nach Ländern, welche nicht zum Zollvereine gehören.
Brauordnung für die Braugenossenschaft zu Marienberg — wird bestätigt
— füuür die Braugenossenschaft zu Königstein — wird bestätigt
— für die Braugenossenschaft zu Oelsnitz — wird bestätigt .
Brückenberg-Steinkohlenbauverein, Zwicauer, — der Nachtrag zu desen
Statuten wird bestätigt. .. ..... .
Budissin, s. Preußische Truppen.
Bürgerlicher Prozeß — einige Abänderungen in selbigem ..
Bürgerliches Prozeßverfahren — Erledigung eines Zweifels bei An-
wendung der Bestimmung im 8 8 des Gesetzes vom 30. December 1861
wegen Abkürzung und Vereinfachung desselben. .....
Bürgerliche Rechts sachen, s. Militärpersonen.
Bürgerrecht — dasselbe haben Angehörige Norddeutscher Bundesstaaten im
Falle der Niederlassung in Städten unter gleichen Voraussesungen wie
die Inländer zu gewinnen . .
Bund, Norddeutscher — Wahlen zum Reichstage vesselben
— — Einberufung des Reichstags desselben
— — dessen Verfassung vom 16. April 1867 tritt vom 1. Juli 1867
an in Kraft#
— — Auzführung der Verfassung desselben innerhalb des Geschäftskreises
des Ministeriums des Innern bez. der Angehörigen der Norddeutschen
Bundesstaaten 206.
— — Vornahme der Wahlen für den Reichstag desselben
— — Verzeichniß der Wahlcommissare
— — Bestellung eines Wahlcommissars i im XI. Wahlkreise .
— — Ausführung des die Erhebung einer Abgabe von Salz betrefenden
Gesetzes desselben vom 12. October 1867 ..
——dasHaltendesGesetzblattesdesselben..
— — Reglement zu dem Gesebe über das Postwesen vesselben vom 11. De-
cember 1867
Bundesstaaten, Norddeutsche — deren Angehörige sollen rücksichtlich ver Ge-
stattung des Aufenthalts 2c. in Sachsen wie Inländer behandelt werden —
nähere Bestimmungen darüber ........
Bundesverfassung des Norddeutschen Bundes, j. Handelsreisende aus und
nach den freien Hansestädten Lübeck und Hamburg.
1867.
Tag.
7. März
5. Juli
3. Aug.
5. Oct.
20. Aug.
16. Oct.
15. März
23. Mai
4. Nov.
23. Juli
15. März
23. Mai
15. Oct.
13. März
22. Mai
5. Juli
19. Jan.
16. Febr.
25. Juni
5. Juli
19. Aug.
13. Nov.
10. Dec.
23. Dec.
5. Juli
147 fg.
178 fg.
209 fg.
210
213
337 fg.
571
605 fg.
178 fg.
Paragraph.
1—6
I u. II
1—3
1
1—11
I —VIII
4 u. 5
1—9
1—15
1—9