Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1867. (33)

172 — 
76. Decret 
wegen Genehmigung einer öffentlichen Anleihe des Gasbeleuchtungs-Actienvereins 
in Sellerhausen; 
vom 14. November 1866. 
Des Ministerium des Innern hat zu der öffentlichen Anleihe von 20,000 Thalern, welche 
der Gasbeleuchtungs-Actienverein in Sellerhausen durch Ausgabe von 200 auf den Inhaber 
lautenden und mit 41 Procent jährlich zu verzinsenden Prioritäts-Obligationen à 100 Thaler 
nach Maßgabe der vorgelegten Entwürfe der General-Schuld= und Pfandverschreibung und 
der Prioritäts -Obligationen, sowie des Tilgungsplans aufzunehmen beschlossen hat, die nach- 
gesuchte Genehmigung ertheilt. 
Zu dessen Beurkundung ist gegenwärtiges 
Decret 
unter Siegel und Unterschrift des Ministeriums des Innern ausgefertigt worden. 
Dresden, den 1 4. November 1 866. 
Ministerium des Innern. 
v. Nostitz-Wallwitz. 
Fromm. 
I& 77. Verordnung, 
die Dampfschleppschifffahrt auf dem Sächsischen Elbstrome betreffend; 
vom 23. Mai 1867. 
D. im § 37 der Verordnung, die strom= und schifffahrtspolizeilichen Vorschriften für die 
Schifffahrt und Flößerei auf der Elbe betreffend, vom 2. Januar 1864 (Seite 13 des 
Gesetz= und Verordnungsblattes vom Jahre 1864) enthaltene Bestimmung, wonach die zur 
Schleppschifffahrt bestimmten Dampfschiffe auf der Sächsischen Elbstrecke bei der Bergfahrt 
nicht mehr als 3 Schleppkähne hinter sich anhängen, dagegen auf der Thalfahrt dergleichen 
hinter den Schleppschiffen gar nicht und nur bei einem Wasserstande über Null und darüber 
am Dresdner Pegel 2 Schleppkähne neben einander anhängen dürfen, wird andurch außer 
Kraft gesetzt. , 
Dresden, den 23. Mai 1867. 
Die Ministerien der Finanzen und des Innern. 
  
Für den Minister: Für den Minister: 
v. Schimpff. D. Weinlig. 
Hartmann. 
  
Letzte Absendung: am 27. Juni 1867.
	        
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