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76. Decret
wegen Genehmigung einer öffentlichen Anleihe des Gasbeleuchtungs-Actienvereins
in Sellerhausen;
vom 14. November 1866.
Des Ministerium des Innern hat zu der öffentlichen Anleihe von 20,000 Thalern, welche
der Gasbeleuchtungs-Actienverein in Sellerhausen durch Ausgabe von 200 auf den Inhaber
lautenden und mit 41 Procent jährlich zu verzinsenden Prioritäts-Obligationen à 100 Thaler
nach Maßgabe der vorgelegten Entwürfe der General-Schuld= und Pfandverschreibung und
der Prioritäts -Obligationen, sowie des Tilgungsplans aufzunehmen beschlossen hat, die nach-
gesuchte Genehmigung ertheilt.
Zu dessen Beurkundung ist gegenwärtiges
Decret
unter Siegel und Unterschrift des Ministeriums des Innern ausgefertigt worden.
Dresden, den 1 4. November 1 866.
Ministerium des Innern.
v. Nostitz-Wallwitz.
Fromm.
I& 77. Verordnung,
die Dampfschleppschifffahrt auf dem Sächsischen Elbstrome betreffend;
vom 23. Mai 1867.
D. im § 37 der Verordnung, die strom= und schifffahrtspolizeilichen Vorschriften für die
Schifffahrt und Flößerei auf der Elbe betreffend, vom 2. Januar 1864 (Seite 13 des
Gesetz= und Verordnungsblattes vom Jahre 1864) enthaltene Bestimmung, wonach die zur
Schleppschifffahrt bestimmten Dampfschiffe auf der Sächsischen Elbstrecke bei der Bergfahrt
nicht mehr als 3 Schleppkähne hinter sich anhängen, dagegen auf der Thalfahrt dergleichen
hinter den Schleppschiffen gar nicht und nur bei einem Wasserstande über Null und darüber
am Dresdner Pegel 2 Schleppkähne neben einander anhängen dürfen, wird andurch außer
Kraft gesetzt. ,
Dresden, den 23. Mai 1867.
Die Ministerien der Finanzen und des Innern.
Für den Minister: Für den Minister:
v. Schimpff. D. Weinlig.
Hartmann.
Letzte Absendung: am 27. Juni 1867.