Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1867. (33)

Gesetz-und Verordnungsblatt 
für das Königreich Sachsen. 
15. Stück vom Jahre 1867. 
& 78,. Decret 
wegen Genehmigung einer Anleihe des Hänichener Steinkohlenbauvereins; 
vom 23. März 1867. 
     
  
  
  
De-s Ministerium des Innern hat zu der fernerweiten öffentlichen Anleihe von 180,000 
Thalern, welche der Hänichener Steinkohlenbauverein durch Ausgabe von 1800 auf den 
Inhaber lautenden und mit sechs vom Hundert jährlich zu verzinsenden Partialobligationen 
zu 100 Thalern nach Maßgabe der vorgelegten Entwürfe der General-Schuld= und Pfand- 
verschreibung und der Partialobligationen sammt Talon und Coupons, sowie des Tilgungs- 
plans aufzunehmen beschlossen hat, die nachgesuchte Genehmigung ertheilt. 
Zu dessen Beurkundung ist gegenwärtiges 
Decret 
unter Siegel und Unterschrift des Ministeriums des Innern ausgefertigt worden. 
Dresden, am 23. März 1867. 
Ministerium des Innern. 
S v. Nostitz-Wallwitz. 
Fromm. 
  
  
  
M T79. Verordnung, 
einige Abänderungen der mittelst Verordnung des Ministeriums des Innern vom 
18. Juni 1855 publicirten Instruction für die Gendarmerie wegen des Gebrauchs 
ihrer Dienstwaffen betreffend; 
vom 17. Juni 1867. 
D. bei dem Landgendarmeriecorps die bisherigen, für die Fußgendarmen in einläufigen 
glatten Percussionsgewehren mit Bajonet, und für die Kreis- und Districts-Obergendarmen in 
1867. 28
	        
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