Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1867. (33)

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Gesetz-und Verordnungsblatt 
für das Königreich Sachsen. 
17. Stück vom Jahre 1867. 
  
— — — 
& 88. Decret 
wegen Bestätigung der Statuten der Marienberger Silberbergbau= Gesellschaft; 
vom 17. Juli 1867. 
  
Neem Se. Königliche Majestät auf Vortrag des Justizministeriums die im § 29, Absatz 2 
der Statuten der auf Actien zusammengetretenen Marienberger Silberbergbau-Gesellschaft 
enthaltene Rechtsvergünstigung zu bewilligen Allergnädigst geruht haben, so hat das Ministerium 
des Innern diese Statuten mit der Wirkung bestätigt, daß den Bestimmungen derselben allent- 
halben genau nachgegangen werden soll. 
Zu dessen Beurkundung ist gegenwärtiges 
Decret 
unter Siegel und Unterschrift des Ministeriums des Innern ausgefertigt worden. 
Dresden, den 17. Juli 1867. 
Ministerium des Innern. 
v. Nostitz-Wallwitz. 
Fromm. 
Statut 
der Marienberger Silberbergbau-Gesellschaft. 
20. 20. 
8 29. Die Namen der Mitglieder des Verwaltungsraths, sowie die Wahlen des Vor= Legitimation. 
sitzenden und dessen Stellvertreters (§ 23, Absatz 2), sind bei jedem Wechsel öffentlich bekannt 
zu machen (6 15). 
Die Bekanntmachung vertritt die Stelle der Legitimation. 
2. 20. 
1867. 31
	        
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