Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1867. (33)

Verzeichniß 
der 
Uebergangsstraßen und der an denselben gelegenen Hebe- und 
Abfertigungsstellen 
I. für den Verkehr mit den einer Uebergangs-, beziehungsweise einer inneren indirecten Abgabe 
unterliegenden vereinsländischen Erzeugnissen 
an der Grenzlinie von Preußen, Thüringen und Sachsen einerseits, gegen 
Bayern und das Großherzogthum Hessen andererseits, 
II. für den Verkehr mit Branntwein bis zum 1. Juli 1868 
an den Grenzen der in Branntweinsteuergemeinschaft befindlichen 
Staaten einerseits, gegen denjenigen Theil des Preußischen Regierungs- 
bezirks Cassel andererseits, welcher aus dem ehemaligen Kurfürstenthume Hessen 
(mit Ausschluß der Grafschaft Schaumburg und des Kreises Schmalkalden) besteht. 
  
31°
	        
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