Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1867. (33)

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Gesetz-und Verordnungsblatt 
für das Königreich Sachsen. 
19. Stück vom Jahre 1867. 
  
& 97. Bekanntmachung, 
die Bestellung eines Wahlcommissars für die Reichstagswahl im XIX. Wablkreise 
betreffend; 
vom 19. August 1867. 
N der Regierungsassessor Freiherr von Hausen zu Zwickau des ihm zur Leitung 
der Wahl für den Reichstag des Norddeutschen Bundes 
im XIX. Wahlkreise 
ertheilten Auftrags wiederum enthoben und an seiner Statt 
der Regierungsrath Girardet daselbst 
als Wahlcommissar für den genannten Wahlkreis bestellt worden ist, so wird Solches hierdurch 
bekannt gemacht. 
Dresden, den 19. August 1867. 
Ministerium des Innern. 
v. Nostitz-Wallwitz. 
Forwerg. 
1867. 34
	        
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