Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1867. (33)

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AM 98. Bekanntmachung, 
die zur Abfertigung des mit dem Anspruche auf Steuervergütung ausgehenden 
inländischen Branntweins befugten Steuerstellen betreffend; 
vom 20. August 1867. 
In Anschluß an die Bekanntmachungen vom 5. Juli, die Erweiterung des freien Verkehrs 
mit Branntwein rc. betreffend, und vom 3. August dieses Jahres, die Uebergangsstraßen für 
den Verkehr mit den einer Uebergangssteuer 2c. unterliegenden vereinsländischen Erzeugnissen 
betreffend (Seite 179 und bez. Seite 194 des Gesetz= und Verordnungsblattes von diesem 
——Jahre), wird hiermit unter D ein Verzeichniß derjenigen Steuerstellen zur öffentlichen Kennt- 
— niß gebracht, welche in den in Branntweinsteuer-Gemeinschaft stehenden Staaten zur Abfertig- 
ung des mit dem Anspruche auf Steuervergütung ausgehenden inländischen Branntweins, be- 
ziehendlich zur Ertheilung der Ausgangsbescheinigung befugt sind. 
Dresden, den 20. August 1867. 
Finanz-Ministerium. 
Für den Minister: 
v. Schimpff. 
Schäfer.
	        
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