Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1867. (33)

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Zu dessen Urkund ist gegenwärtiges 
Decret 
unter Siegel und Unterschrift des Ministeriums des Cultus und offentlichen Unterrichts aus- 
gefertigt worden. 
Dresden, am 31. August 1867. 
Ministerium des Cultus und oöffentlichen 
Unterrichts. 
Frhr. v. Falkenstein. 
Oausmann. 
Statuten 
des Kleinfinder-Bewahranstaltsvereins zu Mittweida. 
-* **e 2cC. 
15. Die Namen des Vorstehers und Cassirers sind sofort nach ihrer Wahl, beziehend- 
lich nach jedem Wechsel, in dem Amtsblatte der im § 20 genannten Gerichtsbehörde bekannt 
zu machen und genügt diese Bekanntmachung zu ihrer Legitimation. 
2c. 2c. ꝛc. 
* 20. Der Verein 2c. 2c. hat seinen Sitz in Mittweida und seinen Gerichtsstand vor 
der Gerichtsbehörde über diese Stadt. 
ꝛc. ꝛc. ꝛc. 
MÆ 105. Decret 
wegen Bestätigung des Einquartierungs-Regulativs für die Stadtgemeinde 
Wurzen; 
  
vom 5. September 1867. 
N Se. Majestät der König auf Vortrag des Justizministeriums die in 9§ 15, 37 
und 40 des Einquartierungs-Regulativs für die Stadtgemeinde Wurzen enthaltene Rechts- 
vergünstigung einer kurzen Verjährung für Ansprüche aus Einquartierungen u. s. w. Aller- 
gnädigst zu bewilligen geruht haben, und hierauf mit Genehmigung des Kriegsministeriums 
unter dem 12. Juli dieses Jahres von Seiten der Kreisdirection zu Leipzig die Beslätigung
	        
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