Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1867. (33)

— 253 — 
Gesehz-und Verordnungsblatt 
für das Königreich Sachsen. 
22. Stück vom Jahre 1867. 
  
  
  
  
  
112. Deecret 
wegen Genehmigung einer Anleihe des Actienvereins für Gasbeleuchtung der 
Stadt Zwickau; 
vom 13. August 1867. 
  
  
  
De Ministerium des Innern hat zu der öffentlichen Anleihe, welche der Actienverein für 
Gasbeleuchtung der Stadt Zwickau durch Ausgabe von 500, auf den Inhaber lautenden und 
mit 5 Procent jährlich zu verzinsenden Schuldscheinen zu 100 Thalern nach Maßgabe 
der vorgelegten Entwürfe der Hauptschuldverschreibung, der Schuldscheine sammt Zinsleisten 
und Zinsscheinen, sowie des Tilgungsplans aufzunehmen beschlossen hat, die nachgesuchte Ge- 
nehmigung ertheilt. 
Zu dessen Beurkundung ist gegenwärtiges 
Decret 
unter Siegel und Unterschrift des Ministeriums des Innern ausgefertigt worden. 
Dresden, den 1 3. August 1867. 
S Ministerium des Innern. 
v. Nostitz-Wallwitz. 
Fromm. 
  
M 113. Verordnung, 
das Ausschreiben der katholischen Kirchenanlage betreffend; 
vom 23. September 1867. 
Zu Deckung des Bedarfs für die römisch-katholischen Kirchen zu Dresden (mit Neustadt, 
Friedrichstadt, Freiberg und Meißen), zu Leipzig, Chemnitz, Zwickau und Hubertusburg ist 
1867. 41
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.