Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1867. (33)

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Preußen, Königreich, — Ergänzung des Art. 44 der diesseits mit der dasigen 
Regierung wegen Leistung gegenseitiger Rechtshülfe getroffenen Ueberein- 
14. October 
kunft vom #0 Novemder. 1839 
— — Vertrag wegen Ausübung des Telegraphenwesens innerhalb des 
Königreichs Sachsen durch die dasige Regierung 
Vertrag mit der dasigen Regierung wegen Herstelung der bemie 
Zeitzer Eisenbahn 
Preußische Provinz Schlesien — Mahregeln ween der daseibst 2 
brochenen Rinderpest 
— — Milderung derselben .. 
Preußische Truppen in Sachsen — Gesetz, durch welches über die in Bezug 
auf diese Truppen auf Seiten Sächsischer Unterthanen vorkommenden 
Leistungen Verfügung getroffen wird . . . 
——Bekanntmachungendesbalb 
— — s. Besetzung des Königreichs Sachsen durch gönigüch Prepßisc 
Truppen 
Prölßsen. seel. Söhne zu Großschönau, s. Großschönau. 
Protocolle — Gesetz über das Befugniß zu deren Aufnahme und zu Venlaubir 
ungen bei Justiz- und Verwaltungsbehörden . 
——-Auskührungsverordnungdazu.. 
Prozeß, bürgerlicher, — einige Abänderungen in selbigem. .. 
Prozeßverfahren, bürgerliches, — Erledigung eines Zweifels bei Anwendung 
der Bestimmung im § 8 des Gesetzes vom 30. December 1861 zu Ab- 
kürzung und Vereinfachung desselben . . 
Prüfung für das Militärrichteramt — Vorschriften deshalb . 
R. 
Rabenau und Umgegend — Bestätigung des Statuts des Kranken-Unterstützungs- 
und Begräbnißcassenvereins der dasigen Stuhlgestellarbeiter 
Rechte, politische, — die Ausübung derselben, Stimmrecht und Wählbarkeit für 
den Landtag 2c. sebt den Besitz der hierländischen Sttatsangehörigkeit 
voraus 
Rechtscandidaten — inwiefern selbigen tünftig das Befugniß, als Nach- 
bevollmächtigte der in einer Rechtssache beauftragten Advocaten gericht- 
liche Termine abzuwarten, gestattet ist 
Rechtshülfe, gegenseitig zu leistende. — Ergänzung des Art. 44 der darüber 
mit der Königlich Preußischen Regierung getroffenen Uebereinkunft vom 
14 October 1839 
0. Novemdber 
— — Nachtrag zu der diesseits mit der Furstlich Reußischen Regierung 
älterer Linie darüber unter dem 22. October 1845 abgeschlossenen Ueber- 
einkunft 
Rechtspflege — Uebereinkunft mit der Regierung des Fürstenthums Schwarz- 
burg-Sondershausen zu Beförderung derselben 
Rechtssachen — inwiefern den Rechtscandidaten die Abwartung berihiche 
Termine als Nachbevollmächtigte gestattet ist 
  
  
26. 
30. 
13. 
29. 
19. 
20. 
20. 
13. 
22. 
25. 
24. 
20. 
16. 
20. 
Tag. 
März 
März 
Aug. 
.Nov. 
uDec. 
Febr. 
Mai 
Dec. 
Mai 
Mai 
März 
Mai 
Mai 
mJuli 
Febr. 
März 
m Juli 
Sept. 
Febr. 
  
Seite. 
56 fg. 
65 fg. 
225 fg. 
320 
658 fg. 
16 g. 
144 
581 fg. 
131 fg. 
134 fg. 
106 fg. 
140 fg. 
142 fg. 
659 
179 
39 
56 fg. 
204 fg. 
238 fg. 
39 
# Paragraph. 
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1—10 
1—9 
I— VIII 
I—VII
	        
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