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Preußen, Königreich, — Ergänzung des Art. 44 der diesseits mit der dasigen
Regierung wegen Leistung gegenseitiger Rechtshülfe getroffenen Ueberein-
14. October
kunft vom #0 Novemder. 1839
— — Vertrag wegen Ausübung des Telegraphenwesens innerhalb des
Königreichs Sachsen durch die dasige Regierung
Vertrag mit der dasigen Regierung wegen Herstelung der bemie
Zeitzer Eisenbahn
Preußische Provinz Schlesien — Mahregeln ween der daseibst 2
brochenen Rinderpest
— — Milderung derselben ..
Preußische Truppen in Sachsen — Gesetz, durch welches über die in Bezug
auf diese Truppen auf Seiten Sächsischer Unterthanen vorkommenden
Leistungen Verfügung getroffen wird . . .
——Bekanntmachungendesbalb
— — s. Besetzung des Königreichs Sachsen durch gönigüch Prepßisc
Truppen
Prölßsen. seel. Söhne zu Großschönau, s. Großschönau.
Protocolle — Gesetz über das Befugniß zu deren Aufnahme und zu Venlaubir
ungen bei Justiz- und Verwaltungsbehörden .
——-Auskührungsverordnungdazu..
Prozeß, bürgerlicher, — einige Abänderungen in selbigem. ..
Prozeßverfahren, bürgerliches, — Erledigung eines Zweifels bei Anwendung
der Bestimmung im § 8 des Gesetzes vom 30. December 1861 zu Ab-
kürzung und Vereinfachung desselben . .
Prüfung für das Militärrichteramt — Vorschriften deshalb .
R.
Rabenau und Umgegend — Bestätigung des Statuts des Kranken-Unterstützungs-
und Begräbnißcassenvereins der dasigen Stuhlgestellarbeiter
Rechte, politische, — die Ausübung derselben, Stimmrecht und Wählbarkeit für
den Landtag 2c. sebt den Besitz der hierländischen Sttatsangehörigkeit
voraus
Rechtscandidaten — inwiefern selbigen tünftig das Befugniß, als Nach-
bevollmächtigte der in einer Rechtssache beauftragten Advocaten gericht-
liche Termine abzuwarten, gestattet ist
Rechtshülfe, gegenseitig zu leistende. — Ergänzung des Art. 44 der darüber
mit der Königlich Preußischen Regierung getroffenen Uebereinkunft vom
14 October 1839
0. Novemdber
— — Nachtrag zu der diesseits mit der Furstlich Reußischen Regierung
älterer Linie darüber unter dem 22. October 1845 abgeschlossenen Ueber-
einkunft
Rechtspflege — Uebereinkunft mit der Regierung des Fürstenthums Schwarz-
burg-Sondershausen zu Beförderung derselben
Rechtssachen — inwiefern den Rechtscandidaten die Abwartung berihiche
Termine als Nachbevollmächtigte gestattet ist
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16.
20.
Tag.
März
März
Aug.
.Nov.
uDec.
Febr.
Mai
Dec.
Mai
Mai
März
Mai
Mai
mJuli
Febr.
März
m Juli
Sept.
Febr.
Seite.
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225 fg.
320
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16 g.
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581 fg.
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238 fg.
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# Paragraph.
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