Mit-
gliederzahl.
Legitimation.
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Brauordnung
für die Braugenossenschaft zu Oelsnitz.
2c. 2c.
19. Der Vorstand besteht aus 9 Mitgliedern. Für den Fall der Behinderung der-
selben werden drei Stellvertreter gewählt.
2c. 2c.
26. Binnen 8 Tagen nach dieser Wahl werden von dem Brauvorstande die Namen
der sämmtlichen Vorstandsmitglieder unter besonderer Bezeichnung der zum Vorsitzenden und
zu seinem Stellvertreter Gewählten in dem Amtsblatte des Stadtraths bekannt gemacht.
In gleicher Weise ist auch jede etwa während des laufenden Jahres eintretende Ver-
änderung bekannt zu machen. Diese Bekanntmachung legitimirt den Vorstand und dessen
Vertreter in allen Beziehungen.
rc. 2c.
120. Bekanntmachung,
eine Abänderung des Verzeichnisses der zur Abfertigung des mit dem Anspruche auf
Steuervergütung ausgehenden Branntweins befugten Steuerstellen betreffend;
vom 16. October 1867.
Ir dem der Bekanntmachung vom 20. August dieses Jahres (Seite 214 des Gesetz= und
Verordnungsblattes von diesem Jahre) beigefügten Verzeichnisse der im Gebiete der Brannt-
weinsteuergemeinschaft befindlichen Steuerstellen, welche zur Abfertigung des mit dem Anspruche
auf Steuervergütung ausgehenden inländischen Branntweins, beziehungsweise zur Ertheilung
der Ausgangsbescheinigung, befugt sind, ist bei Nr. I, 5 (Bezirk der Königlich Preußischen
Provinzial-Steuer-Direction zu Breslau) der auf der zweiten Linie der zweiten Spalte be-
findliche Ortsname unrichtig mit: „Cissau“ statt mit „Lissau“ genannt. Außerdem wird
zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß den in derselben Spalte demnächst aufgeführten Neben-
Zollämtern I zu Oswiecim und Oesterreichisch-Oderberg die Befugniß zur Abfertigung
des mit dem Anspruche auf Steuervergütung ausgehenden Branntweins, jedoch unter Belassung
ihrer Ermächtigung zur Ertheilung der Ausgangsbescheinigungen, künftig nicht mehr zustehen
wird, dagegen dem Neben-Zollamte I zu Kattowitz die Befugniß zur Abfertigung derartigen
Branntweins neben der Ermächtigung zur Ertheilung der Ausgangsbescheinigung beigelegt ist.
Dresden, den 16. October 1867.
Finanz-Ministerium.
Für den Minister:
v. Weissenbach.
Schäfer.