Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1867. (33)

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Beilage 1. 
  
Durchmesser 
der Dampfausströmungscanäle für die Sicherheitsventile. 
Der Durchmesser d in sächsischen Linien für die mindestens voranszusetzende Querschnitts- 
fläche zum Abströmen des Dampfes bestimmt sich durch die Formel: 
— s 
4— 3 E# 0. es 
in welcher s die Heizfläche in sächsischen Quadratfußen und a den festgestellten größten Be- 
triebsüberdruck in Atmosphären bedenutet. 
Ist s in Quadratmetern angegeben, so findet sich d in Millimetern durch die Formel: 
4—26 4 
Bezüglich des Zusammenhanges zwischen beiden Formeln ist anzuführen, daß 1 Quadrat- 
meter — 1 2,5 Qnadratfuß Sächsisch und 1 Millimeter — 0,5 Linien Sächsisch annähernd 
gesetzt wurde. 
Es wird hierbei vorausgesetzt, daß der Querschnitt des Dampfausströmungscanals durch 
Stege und dergleichen nicht wesentlich beengt wird. 
  
  
 
	        
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