Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1867. (33)

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Beilage 6. 
Certificat für stationäre Dampfkessel erster und zweiter Classe. 
Certificat Nr. für den stationären Dampfkessel Classe Nr. des 
Inspectionsbezirk. 
In Gemäßheit der Verordnung vom 12. October 1867 ist nach vorgenommener Kessel- 
probe und abgehaltener Localrevision 
  
die Erlaubniß zum Betriebe dieses Dampfkessels ertheilt worden, welcher bestimmt ist 
Das Kesselmaterial ist , die Form, die Dimensionen und die 
Wandstärken sind folgende: 
die Heizfläche beträgt 
der Kessel ist probirt und gestempelt für Atmosphären Betriebsüberdruck. 
Von Sicherheitsapparaten sind am Kessel angebracht: 
Sicherheitsventil nachstehender Dimensionen und Belastung 
Lichter Durchmesser — 
Durchmesser der Dampfdruckfläche — 
Breite der Verschlußfläche — 
Hebellängen — 
Belastungsgewicht — entsprechend einer Belastung von 
Atmosphären Ueberdruck. 
Zwei Wasserstandszeiger, bestehend in 
EinManometer 
Die Speisung des Kessels geschieht durch 
Das Niveau des tiefsten zulässigen Wasserstands ist vorschriftsmäßig außen angezeichnet. 
Der Kessel ist aufgestellt in 
Der Besitzer ist allen Bestimmungen der Verordnung vom 12. October 1867 unter- 
worfen. 
Die Ortsbaupolizeibehörde. Der technische Beamte. 
Revisionsbemerkungen.
	        
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