Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1867. (33)

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Beilage 8. 
  
Certificat Nr. 
für den Locomobilkessel Nr. des Inspectionsbezirks 
Derselbe ist im Jahre angefertigt von 
probirt und gestempelt für Atmosphären Ueberdruck am in 
und bestimmt zu 
Des Kessels Material ist 
die Form, die Dimensionen und die Wandstärken des Kessels sind folgende: 
die Heizfläche beträgt: 
An Sicherheitsapparaten sind angebracht: 
Sicherheitsventil nachstehender Dimensionen und Belastung: 
Lichter Durchmesser — 
Durchmesser der Dampfdruckfläche — 
Breite der Verschlußfläche — 
Hebellängen — 
Belastungsgewicht — 
Belastung — 
zwei Wasserstandszeiger, bestehend in 
ein . . . Manometer 
Die Speisung des Kessels geschieht durch 
Wer einen locomobilen Dampfkessel bleibend oder vorübergehend in Betrieb nimmt, hat 
den Vorschriften der Verordnung vom 12. October 1867 nachzugehen und der zuständigen 
Ortspolizeibehörde, sowie dem technischen Beamten des Bezirks den jedesmaligen Betriebsort 
der Locomobile sofort anzuzeigen. 
den 18 Der technische Beamte. 
Revisionsbemerkungen. 
 
	        
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