Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1867. (33)

Geseß-und Verordnungsblatt 
für das Königreich Sachsen. 
24. Stück vom Jahre 1867. 
  
wegen Bestätigung eines Nachtrags zu den Statuten des landwirthschaftlichen 
Creditvereins im Königreiche Sachsen; 
vom 26. October 1867. 
De Ministerium des Innern hat mit Allerhöchster Genehmigung den anliegenden Nachtrag 
zu den unter dem 27. April 1866 (Seite 10 3 fg. des Gesetz= und Verordnungsblattes vom 
Jahre 1866) bestätigten Statuten des landwirthschaftlichen Creditvereins im Königreiche 
Sachsen mit der Wirkung bestätigt, daß den Bestimmungen desselben allenthalben genau nach- 
gegangen werden soll. 
Zu dessen Beurkundung ist gegenwärtiges 
Decret 
unter Siegel und Unterschrift des Ministeriums des Innern ausgefertigt worden. 
Dresden, den 26. October 1867. 
S Ministerium des Innern. 
v. Nostitz-Wallwitz. 
Fromm. 
Nachtrag 
zu dem Statute des landwirthschaftlichen Creditvereins im Königreiche Sachsen. 
Der landwirthschaftliche Creditverein im Königreiche Sachsen hat zu seinem mit Allerhöchstem 
Decrete vom 27. April 1866 bestätigten Statute folgende Zusätze und Abänderungen be- 
schlossen: 
1867. 51
	        
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