Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1867. (33)

(Der nicht erforderliche Vordruck ist bei der Ausfüllung des Formulars zu durchstreichen.) 
— 341 — 
  
Muster J. 
Anmeldung. 
AMs des Registers über die Versteuerung und Versendung des Kochsalzes. 
1 des Registers über die Versendung des denaturirten Salzes. 
  
Unterzeichnetes Salzwerk versendet durch (Fuhrmann, Schiffer, Eisenbahn) 
an zu 
Säcken 
Tonnen) 83. 
Koch- 
aà Ctr. Pfd. Stein- Salz 
Sna 1 
zusammen Ctr. Pfd. netto 
„ „brutto 
und beantragt 
a sofortige Versteuerung (Contirung der Steuer) 
1. zu Lasten des Salzwerks. 
2. zu Lasten des Salzhändlers N. 
b. Abfertigung auf Versendungsschein. 
c. Abfertigung auf Begleitschein (1I) (II). 
d. die Denaturirung. 
Saline den ten 18 
  
  
  
Das oben bezeichnete Salz ist in Gegenwart des unterzeichneten Controlebeamten 
zu netto Ctr. Pfd. verwogen, 
mit Pfd. denaturirt, 
,. .· . l. 
mit Bleien jeder Sack am Kropfe mit 1 Blei verschlossen worden 
jede Tonne mit 2 Bleien an den Böden C 
und äußerlich wie folgt bezeichnet: 
Saline den 18 
N. N. 
Steuer-Ausfseher. 
Die Steuer ist mit Thlr Ngr. Pf. . erhoben und das Salz 
" contirt 
Z [Versendungsscheins, # von der Saline aboel 
mittelst Begleitscheins *15 on der Saline abgelassen. 
Saline den ## 18. 
N. N. 
Steuer-Einnehmer.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.