Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1867. (33)

  
(Unicat) dessen genaue Ueberein- 
stimmung mit dem (TLuplicat) hier- 
   
  
  
  
  
  
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durch bescheinigt wird. 
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Begleitschein II 
über inländisches, zur Erhebung der Salzsteuer versendetes Salz. 
Absfertigungs - Amt: Empfangs - Amt: 
D , wohnhaft zu meldet heute dem 
unterzeichneten Amte die nachstehend verzeichnete Salzmenge zur Versendung durch 
wohnhaft in an den , wohnhaft in 
Der Eolli 
Brutto- Netto- 
Salzgattung. Zahl und Arts Bezeic.. Gewicht,,6Genicht Betrag der Salzsteuer. 
er 
Verpackung. nung. Ctr. Pfd.Ctr. Pffd. Thlr. Ngr. Pf. 
  
  
  
  
  
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I . 
mit dem Antrage an, den oben angegebenen, durch specielle Verwiegung des Salzes hier ermittelten Steuerbetrag mit 
  
  
  
bei dem Amte in einzahlen zu lassen. 
Gegenwärtiger Begleitschein muß bis zum 
gestundeten Steuersumme eingehändigt werden. 
Der gestundete Steuerbetrag ist 
sicher gestellt worden und soll hier übernehme diesen Begleitschein und mit dem— 
eingezogen werden, wenn der Begleitschein bis zum selben die vorstehend angegebenen Verpflichtungen. 
nicht erledigt zurückgekommen ist. den ten 
Unterschrist des Zürgen: Unterschrift des Begleitschein - Extrahenten: 
den ten 18 
(Stemvel.) Königliches Salz-Steuer-Amt. 
dem vorgenannten Amte mit der
	        
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